Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist eine Art energetisches Gutachten eines Gebäudes. Dabei wird sowohl der derzeitige Ist-Zustand aufgenommen, als auch ein Paket möglicher und vor allem sinnvoller Sanierungsmaßnahmen ermittelt und bewertet. „Individuell“ deshalb, weil es sich nicht um einen allgemeinen Katalog wiederkehrender Sanierungsvorschläge handelt. Stattdessen bezieht sich der iSFP immer auf ein ganz konkretes Gebäude. Damit hat er einerseits eine hohe Aktualität und Relevanz für das betrachtete Gebäude. Andererseits lässt er sich nicht einfach auf andere Objekte übertragen. Ein iSFP wird jedes Gebäude immer wieder aufs neue „maßgeschneidert“ erstellt.
Die Ziele – Warum ein iSFP?
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist das zentrale Instrument, um den Gebäudebestand energetisch zu bewerten und zu optimieren. Damit ist er ein Werkzeug, um gleich mehrere Ziele zu verfolgen und natürlich auch zu erreichen:
A. Gesellschaftliche Ziele des iSFPs
Das erklärte Klimaziel der Bundesrepublik Deutschland lautet, den CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Wert von 1990 zu senken. Da der Anteil der CO2-Emissionen durch den Gebäudesektor bei rund 40 Prozent des Gesamtausstoßes liegt, trägt die energetische Optimierung von Gebäuden maßgeblich dazu bei, dieses Ziel zu verfolgen.
B. Persönliche Ziele des ISFPs
Aber auch Sie selbst profitieren von einem individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude. Der iSFP zeigt nicht nur Schwachstellen, an denen Sie Energie und damit über die Energiekosten bares Geld verlieren. Er ermittelt auch genau die Sanierungsmaßnahmen, die im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis optimal dazu geeignet sind, eine energetische Verbesserung Ihres Gebäudes in einem wirtschaftlich sinnvollen Rahmen zu erreichen.
Die Inhalte – elementare Bestandteile eines individuellen Sanierungsfahrplans
Was bei der Erstellung eines iSFPs in die Betrachtung einfließt
Grundsätzlich betrachtet jeder iSFP verschiedene Komponenten eines Bauwerks:
A. Der iSFP untersucht die Gebäudehülle
- Wände mit...
- Fenstern
- Türen
- Durchbrüche für Rohrleitungen, Dunstabzugshauben etc.
- auskragenden Balkonplatten
- Dach bzw. oberste Geschossdecke mit...
- Dachfenstern
- Dachgauben
- Dachbalkonen
- Schornsteinen
- Kabel- und Leitungsdurchführungen
- Einschubtreppen (bei oberster Geschossdecke)
- Bodenplatte bzw. Kellerdecke mit...
- Kellertreppen (bei Kellerdecke)
- Schornsteinen (bei Kellerdecke)
- Installationsschächten (bei Kellerdecke)
B. Der iSFP untersucht die Gebäudetechnik
- Heizung mit...
- Art der Wärmeerzeugung
- Heizflächen
- Leitungen
- Steuer- und Regeltechnik
- Sanitärtechnik mit...
- Warmwasserbereitung
- Warmwasserspeicher
- Warmwasserverteilung
- Klimatechnik mit...
- Kälteerzeugung
- Kälteverteilung und -übergabe
- Lüftungstechnik mit...
- Frischluftquelle
- Wärmerückgewinnung
- Leitungsführung und Übergabe
- Elektroinstallation mit...
- Verbrauchern
- Energieerzeugung (PV etc.)
C. Der iSFP berücksichtigt weitere Bereiche
- Sonnenschutzmaßnahmen zur Reduzierung des sommerlichen Wärmeeintrags
- Nutzerverhalten, z.B. mit...
- An- und Abwesenheiten
- Lüftungsverhalten
- Nachtabsenkung der Heizungsanlage
Ein iSFP muss dabei nicht immer Ihr gesamtes Gebäude in die Betrachtung einbeziehen! Sind beispielsweise nicht beheizte Keller oder Dachräume vorhanden, kann es im Einzelfall sinnvoller sein, die Grenze an Kellerdecke oder oberster Geschossdecke zu ziehen und die nicht beheizten Bereiche inhaltlich außen vor zu lassen.
Info: Im Rahmen der Erstellung des Individuellen Sanierungsfahrplans ermitteln Sie mit einem Energieberater die energetische Bestandssituation Ihres Gebäudes. Ebenso stellen dieser verschiedene sinnvolle Pakete an einzelnen Sanierungsmaßnahmen gegenüber, um stufenweise einen Zielzustand Ihrer Immobilie zu erreichen. Jedes Maßnahmenpaket, d.h. “jede Stufe" wird dabei energetisch bewertet und mit einer Aussage zu Kosten und Amortisation versehen. So erhalten Sie als Gebäudeeigentümer einen klaren Überblick über den derzeitigen energetischen Zustand Ihrer Immobilie, sowie über ihre mögliche zukünftige Entwicklung.
Bestandteil eines Sanierungsfahrplans sind sowohl detaillierte Ergebnisse in Form von Berechnungen und belastbaren Zahlen, als auch eine plakative, sofort nachvollziehbare Einstufung des Ist-Zustands, sowie möglicher Ziel-Zustände ähnlich den Energieeffizienzklassen von Elektrogeräten (A+, A, B, C...).
Die Gültigkeit des Individuellen Sanierungsfahrplans beträgt 15 Jahre
Ein iSFP ist ab Erstellung 15 Jahre lang gültig. Natürlich behält zumindest die Bewertung des Ist-Zustands auch danach noch Ihre Relevanz. Spätestens für Förderungen oder als rechtskräftiger Nachweis verliert der iSFP aber nach Ablauf der Geltungsdauer seine Anwendbarkeit.
Die Zielgruppe – Für wen eignet sich ein individueller Sanierungsfahrplan?
Gerade weil der individuelle Sanierungsfahrplan nicht auf die schnelle Einzelmaßnahme abzielt, richtet er sich tatsächlich an alle Eigentümer bestehender Gebäude.
Durch seinen gesamtheitlichen Blickwinkel und seine langfristige Ausrichtung bietet er einen umfassenden Überblick über Zustand und Möglichkeiten und erlaubt damit eine langfristige Entwicklung Ihres Gebäudes.
Insbesondere Sanierungswillige profitieren, sofern sie bisher zwar den Willen, aber noch keinen zusammenhängenden Plan über Art und Umfang der gewünschten Sanierung haben.
So erhalten Sie Ihren individuellen Sanierungsfahrplan – Ablauf und Beteiligte
Haben Sie Interesse an einem individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Bestandsgebäude, dürfe vor allem die Frage nach einem geeigneten Ersteller und der Ablauf von großer Bedeutung für Sie sein:
Wer darf einen iSFP erstellen?
Grundsätzlich darf jeder Gebäudeenergieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan für die Gebäude erstellen, die seine Ausbildung umfasst. Die Unterscheidung erfolgt hier in Wohngebäude und die inhaltlich und formal anders zu betrachtenden Nichtwohngebäude.
Der Energieberater ist dafür verantwortlich, Ihren iSFP korrekt zu erstellen und Sie über alle damit verbundenen rechtlichen und inhaltlichen Zusammenhänge aufzuklären.
Ziehen Sie die Inanspruchnahme von Fördergeldern in Betracht, müssen Sie die Auswahl Ihrer in Frage kommenden Energieberater allerdings einschränken. Das für die Fördermittel des Bundes zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA schreibt beispielsweise vor, dass der iSFP für die Teilnahme an BAFA-Förderprogrammen von einem Energieberater erstellt sein muss, der in die Liste der Energieeffizienz-Experten eingetragen ist.
Die Forderung besteht deshalb, weil der Energieberater unter Anderem die Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben an die BAFA erstellt und damit für die Richtigkeit seines Sanierungsfahrplans bürgt.
Achtung: Rein formell müssen Energieberater keinem Berufsbild des Bausektors entstammen. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Energieberater die nötige Kenntnis von bestehenden Gebäuden und ihrer Bausubstanz auch wirklich mitbringt. Erfahrung aus zusätzlichen Tätigkeiten, z.B. einer Berufsausübung als Architekt oder Bauingenieur sind in der Praxis vorteilhaft.
So entsteht ein iSFP Schritt für Schritt
Unabhängig von Art, Größe und Alter Ihres Gebäudes und ohne Berücksichtigung möglicherweise vorhandener Wünsche und Vorstellungen geht ein Energieberater für Ihren individuellen Sanierungsfahrplan immer nach demselben Muster vor:
Schritt 1 – Das Erstgespräch
Ihr Energieberater erläutert Ihnen Inhalt und Ablauf des Individuellen Sanierungsfahrplans und bespricht mit Ihnen alle relevanten Informationen zu Ihrem Bestandsgebäude.
Schritt 2 – Die Bestandsaufnahme
Anhand vorhandener Pläne sowie einer Begehung vor Ort nimmt der Energieberater den Ist-Zustand des Gebäudes detailliert auf.
Schritt 3 – Die Sanierungsvarianten
Anhand der gewonnenen Informationen ermittelt der Energieberater mögliche Sanierungsmaßnahmen für die einzelnen Komponenten Ihres Gebäudes. Anschließend fasst er diese zu sinnvollen Maßnahmenpaketen zusammen.
Schritt 4 – Der Sanierungsfahrplan
Gemeinsam mit Ihnen wählt der Energieberater die am Besten auf Ihre Bedürfnisse, Vorstellungen und Möglichkeiten passende Sanierungsvariante aus und schreibt diese zum fertigen Sanierungsfahrplan fort.
Schritt 5 – Das Erläuterungs- und Abschlussgespräch
Zum Abschluss erläutert Ihnen Ihr Energieberater den fertigen Sanierungsfahrplan und bespricht mit Ihnen Inhalte, mögliche zeitliche Abläufe und die geschätzten Kosten für die Umsetzung. Hierzu gehört auch die Aufklärung über Fördermöglichkeiten und deren Voraussetzungen!
Schritt 6 – Die Umsetzung
Nun ist es an Ihnen, die Inhalte Ihres individuellen Sanierungsfahrplans Stück für Stück umzusetzen. Ein Energieberater kann Sie hier bei Bedarf weiter begleiten. Die bauliche Umsetzung und Beantragung von Fördermitteln ist aber nicht mehr Teil des eigentlichen iSFPs.
Was darf ein iSFP Sanierungsfahrplan kosten?
Die Kosten eines individuellen Sanierungsfahrplans richten sich nach der Dimension des Gebäudes und der Anzahl der untersuchten Sanierungsvarianten. Für ein Zweifamilienhaus müssen Sie beispielsweise mit rund 1.600 bis 3.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer rechnen. Doch diese müssen nicht selbst getragen werden, sondern werden teilweise staatlich bezuschusst.
Fördermöglichkeiten des iSFPs – Wo gibt es welche Zuschüsse?
Eine Möglichkeit, die Kosten zu senken, ist die Inanspruchnahme von Fördergeldern. Da die Verbesserung des Gebäudesbestands ein wichtiger Baustein der Energiewende und der Reduzierung der bundesweiten CO2-Emissionen ist, wird ein individueller Sanierungsfahrplan von der BAFA als bundeseigenem Förderinstitut unterstützt.
1. Förderung für die Erstellung des iSFPs?
Zuschuss: Die BAFA beteiligt sich über die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude“ an den unmittelbaren Kosten für die Erstellung des Sanierungsfahrplans. Konkret wird die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans von der BAFA bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit 80%, maximal 1.300 Euro gefördert und bei Mehrfamilienhäusern mit bis zu 1.700 Euro bezuschusst (Stand April 2024).
2. Bonus i.H.v. 7.500 EUR für Einzelmaßnahmen
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, vom so genannten iSFP Bonus zu profitieren. Die „Bundesförderung für effiziente Gebäude” fördert Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Können Sie nun zusätzlich bei der Beantragung dieser Fördermittel einen iSFP vorweisen, kommen Sie in den Genuss besserer Förderkonditionen für die Förderung von Einzelmaßnahmen (außer Heizungstausch).
Zusammengefasst bedeutet das (Stand April 2024): Die maximale Förderung von Einzelmaßnahmen ohne iSFP liegt bei 4.500 EUR. Die maximale Förderung mit iSFP liegt bei 12.000 EUR. Damit erhöht sich die Förderung für Eigentümer, die bei ihrer energetischen Sanierung einen iSFP vorlegen können, um 7.500 EUR.
Wie kommt dieser Effekt zustande?
Lassen Sie vor Ihrer energetischen Sanierung zuerst einen iSFP erstellen, dann steigt die Förderung von Einzelmaßnahmen mit einem iSFP von 15 Prozent auf 20 Prozent (außer Heizungstausch) der förderfähigen Kosten.
Gleichzeitig profitieren Sie mit iSFP von einer Verdopplung der maximal förderfähigen Kosten: Ohne iSFP liegen diese bei 30.000 EUR, mit iSFP bei 60.000 EUR. Durch diesen 5% iSFP-Bonus können Eigentümer somit statt 4.500 EUR rund 12.000 EUR Förderung in Anspruch nehmen.
Hinweis: Fördermöglichkeiten ändern sich rasch und oft. Informieren Sie sich daher unbedingt unmittelbar vor Beauftragung eines iSFP über die zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Fördermöglichkeiten.
Da der Bund keine parallelen oder sogar konkurrierenden Fördermöglichkeiten anbietet, wurde die iSFP Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW bereits vor geraumer Zeit eingestellt.
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