Die Antwort auf die Frage, was ein Statiker, auch Tragwerksplaner genannt, kostet, lautet: Es kommt darauf an! Genau wie bei Architekten gibt es eine Honorarordnung, kurz: HOAI, die Orientierung bietet. HOAI steht für Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Doch worauf kommt es bei der Kostenermittlung für Ihr Bauprojekt an? Welche Faktoren haben Einfluss auf die Kosten für den Statiker? Und gibt es Alternativen zu der Honorarberechnungen nach HOAI?
Die Honorarordnung (HOAI) des Bundes bietet Orientierung
Welche Kosten für einen Statiker anfallen, ist je nach Art und Umfang des Vorhabens unterschiedlich. Ein Ansatz, diese Kosten zu berechnen, liegt darin, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure hinzuzuziehen. Lange Zeit galt diese als verbindliche Regelung für die Preisgestaltung und es war nicht möglich, von dieser Maßgabe abzuweichen.
Wichtig zu wissen: Seit Juli 2019 ist die Preisgestaltung gemäß HOAI nicht mehr verbindlich. Das verschafft Statikern mehr Freiraum in der Preisgestaltung. Honorare können seitdem frei mit dem Auftraggeber verhandelt werden.
Welche Auswirkungen hat das auf die Praxis? Während manche Statiker nach wie vor die Kosten gemäß Honorarordnung ansetzen, wird zunehmend unterhalb dieser Ordnung angeboten. Bauherren erhalten dann zum Beispiel ein Pauschalangebot gemäß Aufwandsschätzung oder ein Angebot auf Stundenbasis. Die HOAI 2021 ist die aktuelle Fassung, die für Interessierte auch online vollständig einsehbar ist.
Für die Kalkulation der Kosten gemäß HOAI gibt es diverse Online Rechner, die genutzt werden können. Hier wählt man in der aktuellen Version der HOAI zunächst das Leistungsbild, also § 52 Abs. 1 – Tragwerksplanung. Danach wird die passende Honorarzone von I bis V ausgewählt, sowie die jeweiligen Honorarsätze. Als Nächstes folgen die anrechenbaren Kosten (Netto-Baukonstruktionskosten + Kosten der technischen Anlagen). Eventuell kommen noch Zuschläge aufgrund bestehender baulicher Gegebenheiten, Kosten für besondere Leistungen oder andere Nebenkosten hinzu. Zuletzt werden die Leistungsphasen addiert. Was unter den jeweiligen Punkten zu verstehen ist, haben wir im Folgenden zusammengefasst.
Für die Kalkulation der Kosten gemäß HOAI gibt es diverse Online Rechner, die genutzt werden können. Hier wählt man in der aktuellen Version der HOAI zunächst das Leistungsbild, also § 52 Abs. 1 – Tragwerksplanung. Danach wird die passende Honorarzone von I bis V ausgewählt, sowie die jeweiligen Honorarsätze. Als Nächstes folgen die anrechenbaren Kosten (Netto-Baukonstruktionskosten + Kosten der technischen Anlagen). Eventuell kommen noch Zuschläge aufgrund bestehender baulicher Gegebenheiten, Kosten für besondere Leistungen oder andere Nebenkosten hinzu. Zuletzt werden die Leistungsphasen addiert. Was unter den jeweiligen Punkten zu verstehen ist, haben wir im Folgenden zusammengefasst.
1. Honorarzonen und Zuschläge
Ein grundlegender Faktor für die Berechnung der Kosten eines Statikers gemäß HOAI ist die Komplexität des Bauobjekts. Insgesamt kennt die HOAI fünf Honorarzonen, wobei Stufe eins für Gebäude mit der geringsten Komplexität steht und Stufe fünf für die höchste. Veranschaulicht sind die Honorarzonen in Objektlisten mit Regelbeispielen, sodass das Bauobjekt leichter eingeordnet werden kann. Typische Wohngebäude, wie Einfamilienhäuser, werden in den meisten Fällen der Honorarzone 3 zugeordnet.
Die nachfolgende Tabelle ist ein Auszug der Objektliste für Gebäude gemäß HOAI und verschafft einen Überblick:
Die nachfolgende Tabelle ist ein Auszug der Objektliste für Gebäude gemäß HOAI und verschafft einen Überblick:
Wichtig zu wissen ist, dass die Berechnungen, auf denen die HOAI beruht, von einem Neubau ausgehen. Umbauten oder Anbauten sind somit nicht berücksichtigt. Für Leistungen bei Bestandsgebäuden ist daher ein sogenannter "Umbauzuschlag" hinzuzurechnen. Bei Gebäuden mit durchschnittlichen Planungsanforderungen liegt dieser gemäß § 36 der HOAI bei rund 20-33 %. Die tatsächliche Höhe legt letztlich der Statiker nach seinem Ermessen fest. Neben den Zuschlägen können auch Kosten für besondere Leistungen oder andere Nebenkosten hinzukommen.
Sollte die Einordnung in eine der vorgegebenen Honorarzonen einmal nicht eindeutig sein, gibt es eine Punktebewertung. In § 35 Abs. 3 der HOAI sind sechs Bewertungsmerkmale definiert:
Sollte die Einordnung in eine der vorgegebenen Honorarzonen einmal nicht eindeutig sein, gibt es eine Punktebewertung. In § 35 Abs. 3 der HOAI sind sechs Bewertungsmerkmale definiert:
- Anzahl der Funktionsbereiche
- Anforderungen an die Lichtgestaltung
- Anforderungen an die Raumzuordnung und Raumproportion
- Technische Ausrüstung
- Farb- und Materialgestaltung
- Konstruktive Detailgestaltung
2. Anrechenbare Baukosten eines Statikers
Ein weiterer wichtiger Faktor für die Kostenberechnung eines Statikers sind die anrechenbaren Baukosten. Statiker und Architekten beziehen sich bei der Berechnung anrechenbarer Baukosten auf die gleiche Grundlage, der DIN 276. Es unterscheidet sich allerdings von deren Berechnungsweise, wodurch sie voneinander abweichen.
Bei der Berechnung der anrechenbaren Baukosten im Kontext von Architektenhonoraren werden die reinen Baukosten für das Gebäude angesetzt, ohne Mehrwertsteuer. Kosten für das Grundstück, die Erschließung oder für Außenanlagen werden nicht berücksichtigt.
Bei der Berechnung der anrechenbaren Baukosten im Kontext von Statiker Honoraren wird gemäß HOAI 2021 nur ein Teil der Baukosten angesetzt, da für den Statiker nicht alle Baukosten mit Aufwand verbunden sind. Beispielsweise sind Malerarbeiten nicht relevant für ihn.
Bei der Berechnung der anrechenbaren Baukosten im Kontext von Architektenhonoraren werden die reinen Baukosten für das Gebäude angesetzt, ohne Mehrwertsteuer. Kosten für das Grundstück, die Erschließung oder für Außenanlagen werden nicht berücksichtigt.
Bei der Berechnung der anrechenbaren Baukosten im Kontext von Statiker Honoraren wird gemäß HOAI 2021 nur ein Teil der Baukosten angesetzt, da für den Statiker nicht alle Baukosten mit Aufwand verbunden sind. Beispielsweise sind Malerarbeiten nicht relevant für ihn.
Info: Formel für anrechenbare Baukosten des Statikers: Anrechenbare Baukosten = 55 % der Netto-Baukosten plus 10 % der Kosten für technischen Anlagen
Diese Formel zeigt die Standardberechnung. In besonders komplexen Fällen, und dadurch erhöhtem Rechenaufwand, kann ein Statiker auch 90% der Baukosten und 15% für technische Anlagen ansetzen. Das ist beispielsweise bei speziellen Gründungen der Fall. Diese Ermittlung ist in der Praxis nur selten notwendig.
3. Honorartafel für Grundleistungen
Die Honorartafel aus § 65 Abs. 1 der HOAI zeigt auf, mit welchen Honorarsätzen man bei der Tragwerksplanung je Honorarzone und Höhe der anrechenbaren Baukosten rechnen kann.Bei den Honorarsätzen wird zwischen Basis Honorarsatz, Viertelsatz, Mittelsatz, Dreiviertel Satz oder oberem Honorarsatz unterschieden, die sich nach den Planungsanforderungen richten. Grundsätzlich gilt, dass die Honorartafel erst ab einem Wert von 10.266 Euro anrechenbaren Baukosten greift. Liegen die Kosten darunter, kann der Statiker sein Honorar mit dem Bauherrn frei verhandeln.
4. Leistungsphasen des Statikers
Ähnlich wie bei der Architektur ist die Arbeit des Statikers in aufeinander aufbauende Phasen unterteilt, welche jeweils einen prozentualen Anteil der Statiker Kosten ausmachen. Diese 6 Leistungsphasen ergeben zusammen 100 % der Kosten für die Grundleistungen eines Statikers. Unter Grundleistungen sind in § 3 Abs. 2 der HOAI definiert als die Leistungen, „die im Allgemeinen zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags erforderlich sind.“ Besondere Leistungen sind in der HOAI nur teilweise aufgeführt. Ihre Vergütung erfolgt frei verhandelt mit dem Statiker.
Die Leistungsphasen des Statikers und ihr prozentualer Anteil lauten:
Die Leistungsphasen des Statikers und ihr prozentualer Anteil lauten:
- Grundlagenermittlung: 3%
- Vorplanung: 10%
- Entwurfsplanung: 15%
- Genehmigungsplanung: 30%
- Ausführungsplanung: 40%
- Vorbereitung der Vergabe: 2%
Info: Aufgrund vieler verschiedener Faktoren ist es kaum möglich, die Kosten für einen Statiker im Voraus genau zu kalkulieren. Bis der Statiker sich die Komplexität des Vorhabens angesehen hat, lassen sich die Kosten für die Tragwerksplanung höchstens auf einen Bereich eingrenzen.
Was kostet ein Statiker pro Stunde?
Einigt man sich im Rahmen einer Vergütung auf die Berechnung tatsächlich angefallenen Arbeitsaufwands, dann fragt man sich schnell nach marktüblichen Stundensätzen. Ein Tragwerksplaner kostet pro Stunde etwa 80-120 € zzgl. Mehrwertsteuer. Planeco Building nutzt in vielen Fällen Pauschalangebote, um eine gewisse Kostensicherheit und damit Planbarkeit zu gewährleisten. Im Folgenden geben wir einige Kostenbeispiele für Statik für verschiedene Vorhaben.
Beispiel 1: Statiker Kosten bei einem Einfamilienhaus
Beim Neubau eines Einfamilienhauses belaufen sich die anrechenbaren Kosten beispielsweise auf 75.000 Euro. Die Honorarzone II wurde angesetzt, das bedeutet, für die Statik fallen etwa zehn Prozent, also 7.500 Euro an.
Beispiel 2: Statiker Kosten bei einem Wanddurchbruch
Ein Statiker muss bei einem Wanddurchbruch prüfen, ob es sich um eine tragende Wand handelt. Dies kann er anhand des Bauplans oder durch eine Hausbegehung prüfen. Bei einem Einfamilienhaus liegen die Kosten für das statistische Gutachten bei 1-2 Wanddurchbrüchen, um zum Beispiel den Wohnbereich offener zu gestalten, zwischen 350 und 2.300 Euro.
Beispiel 3: Statiker Kosten bei einem Umbau
Umbauten können verschiedene Dimensionen haben. Größere Umbauten, wie zum Beispiel ein Anbau oder das Aufsetzen eines zusätzlichen Geschosses. Oder kleinere Veränderungen, zum Beispiel der Einbau eines Fensters in eine Wand, damit der Raum heller wird. Hier kommt es darauf an, ob die Wand tragend ist. Wenn der Fall klar liegt und der Statiker aufgrund der Baupläne feststellen kann, dass das Fenster eingebaut werden kann, liegen die Kosten für den Statiker bei etwa 550 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Muss eine Begehung gemacht werden, belaufen sich die Statiker Kosten auf etwa 750 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Bei einer Aufstockung auf Bestand, sprich auf bereits bestehende Gebäudeteile, fallen die Kosten für die Leistung eines Statikers stärker ins Gewicht. Dies liegt zum einen an der Notwendigkeit der akribischen Begutachtung des bestehenden Bauwerks. Zum anderen kann unter Umständen eine statische Ertüchtigung des bestehenden Bauwerks erforderlich werden. Weitere Aspekte, wie eine Hanglage des Grundstücks, komplizieren den Sachverhalt. Im Rahmen einer Aufstockung können die Kosten für den Tragwerksplaner im Vergleich zu einem Neubau eines Einfamilienhauses durchaus höher ausfallen.
Beispiel 4: Statiker Kosten bei einer Dachgaube
Wenn in einem Bestandsgebäude nachträglich eine Dachgaube eingebaut werden soll, etwa um mehr Licht oder eine gemütliche Leseecke zu gestalten, ist eine Baugenehmigung erforderlich. Der Statiker benötigt für seine Berechnungen etwa zehn Stunden bei einem Stundensatz zwischen 80 und 120 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Beispiel 5: Statiker Kosten bei Ertüchtigung für höhere Deckenbelastung?
Bei einer Berechnung der Deckenbelastung bezieht ein Statiker das verwendete Baumaterial, wie zum Beispiel Holz oder Beton, sowie die Deckenfläche in Quadratmetern und tragende Elemente mit ein. Des Weiteren spielen das Alter und die Abnutzung der Materialien des Gebäudes eine Rolle. Was ist, wenn sich herausstellt, dass die Deckenbelastung eines bereits bestehenden Gebäudes nicht mehr ausreicht?
Sind einmal Risse an der Decke oder Wand entstanden, die bis ins Mauerwerk greifen, sind nachträgliche Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig. Diese sind mit erheblichen Kosten verbunden. Ein Beispiel für eine solche Maßnahme wäre der Einzug eines horizontalen Trägers durch das gesamte Gebäude. Die Kosten für eine Maßnahme dieses Ausmaßes liegen meist deutlich über 10.000€ netto.
Leider zeigen sich Risse in Wänden und Absenkungen von Decken oft erst nach dem Verlauf von mehreren Jahren. Selten sind sie frühzeitig zu erkennen. Aus diesem Grund empfehlen wir Bauherren, von Anfang an einen kompetenten, bauvorlageberechtigten Statiker einzubeziehen. Mit einem Statiker und fachgerechter Umsetzung seiner Planung ist man auch im Versicherungsfall abgesichert.
Sind einmal Risse an der Decke oder Wand entstanden, die bis ins Mauerwerk greifen, sind nachträgliche Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig. Diese sind mit erheblichen Kosten verbunden. Ein Beispiel für eine solche Maßnahme wäre der Einzug eines horizontalen Trägers durch das gesamte Gebäude. Die Kosten für eine Maßnahme dieses Ausmaßes liegen meist deutlich über 10.000€ netto.
Leider zeigen sich Risse in Wänden und Absenkungen von Decken oft erst nach dem Verlauf von mehreren Jahren. Selten sind sie frühzeitig zu erkennen. Aus diesem Grund empfehlen wir Bauherren, von Anfang an einen kompetenten, bauvorlageberechtigten Statiker einzubeziehen. Mit einem Statiker und fachgerechter Umsetzung seiner Planung ist man auch im Versicherungsfall abgesichert.
Tipp: Statiker Kosten von der Steuer absetzen
Kosten, die du in die Tragwerksplanung investiert hast, kannst du steuerlich geltend machen. Die Voraussetzung dafür ist, dass das Gutachten als begründete Sicherheitsmaßnahme für das Gebäude vonnöten war. Als Privatperson kannst du diese Ausgabe als „außerordentliche Belastung“ angeben. Wenn du als Unternehmen Kosten für einen Statiker hattest, dann kann diese Ausgabe als „Werbungskosten“ geltend gemacht werden, sofern die begutachteten Räume vom Unternehmen genutzt werden. Im Zweifelsfall kann ein Steuerberater Auskunft geben.
Fazit: Freiheit bei Statiker Honoraren
Statiker, auch bekannt als Tragwerksplaner, sind eine Kostenposition, die in der Planungsphase einberechnet werden sollten. Es ist zwar nicht immer Pflicht einen Statiker einzubeziehen, oft ist es jedoch sinnvoll, um die Stabilität und Sicherheit des Gebäudes zuverlässig zu gewährleisten. Die Berechnung der Statiker Kosten muss nicht mehr nach HOAI erfolgen, sondern kann frei gestaltet werden. Dennoch ist die HOAI ein hilfreiches Mittel, um die Höhe großzügig abzuschätzen. Die Kosten des Statikers sind von verschiedenen Faktoren abhängig, die unter anderem auch subjektiver Aufwandsschätzungen des jeweiligen Statikers berücksichtigen. Das macht es für Laien kaum möglich, Kosten für einen Statiker vorab präzise zu berechnen. Der Einzelfall spielt eine sehr große Rolle bei der Kostenermittlung.