Architekt

So stellen Sie Ihre Bestandspläne im Idealfall bereit

Eingescannte Grundrisse, Ansichten und Schnitte als essenzielle Grundlage für eine erfolgreiche Planung an bestehenden Gebäuden.
Planeco Building
October 14, 2024
Lesezeit: 10 Min.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Bauzeichnungen benötigt werden, wo Sie diese herbekommen, wie sie für die Planung idealerweise bereitgestellt werden. 

Sollten dabei Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei Planeco Building. Gerne betrachten wir Ihr Anliegen im Einzelfall und stehen Ihnen unterstützend zur Seite.

Was sind Bestandspläne bzw. Bauzeichnungen?

Bestandspläne sind alle Bauzeichnungen, die den Ist-Zustand Ihres Gebäudes dokumentieren.

Wichtig: Für die Erstellung eines Bauantrages oder einer Nutzungsänderung werden mindestens Grundrisse, Ansichten und ein Schnitt benötigt.

Die Übermittlung dieser Bestandspläne an Planeco Building ist wichtig, da auf Ihnen die gesamte Planung aufbaut. Auch wenn baulich nichts geändert wird, müssen Bauzeichnungen der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Antragstellung immer mit vorgelegt werden.

Neben den Bauzeichnungen ist für eine Planung ebenfalls ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster, auch bekannt als Katasterauszug, notwendig.

Welche Bestandspläne braucht Ihr Architekt für die Erstellung Ihres Bauantrags?

Unverzichtbar: Grundriss, Ansichten und Schnitte Ihres Gebäudes

Beispielhafte Ansicht von Grundriss, Ansichten und Schnitt eines Einfamilienhauses.
Beispielbild der wichtigsten Pläne. Ein vollständiger Plansatz für die Erstellung eines Bauantrags besteht aus aktuellen Grundrissen aller Stockwerke, Ansichten jeder Gebäudeseite und Schnitt(en) des Gebäudes.

Grundrisse, Ansichten und Schnitte sind die wichtigsten Unterlagen, die für die Erstellung eines Bauantrages benötigt werden. Ohne sie kann ein Architekt nicht mit der Genehmigungsplanung beginnen.

Relevant ist dabei die letzte Fassung, die idealerweise auch den aktuellen Zustand Ihres Gebäudes abbildet. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir Sie, uns darauf hinzuweisen, da im Lebenszyklus eines Gebäudes durchaus Veränderungen erfolgen können. 

Beispiele dafür sind das Entfernen oder Hinzufügen von Wänden, Vergrößern von Fenstern oder anderen strukturellen Veränderungen.

Gut zu wissen: Sowohl die Behörden als auch die Planer betrachten immer das gesamte Gebäude. Deshalb werden in der Regel die Bestandspläne für das gesamte Gebäude benötigt. Auch wenn “nur” ein Teilbereich, wie beispielsweise ein Nebengebäude, umgenutzt oder umgebaut werden soll, müssen in den Plänen das Haupt- und Nebenhaus vollständig dargestellt sein.

Das heißt, es sind meistens die Pläne des gesamten Gebäudes – einschließlich des Haupthauses – relevant!

Bei großen Gebäudekomplexen mit vergleichsweise einfachen Vorhaben kann ein Auszug der wichtigsten Grundrisse, Ansichten, sowie des Schnittes ausreichend sein. Der Grundriss muss mindestens den relevanten Bereich, bestenfalls das betreffende Stockwerk vollständig abbilden. Die Bauaufsichtsbehörde hat jedoch das Recht, im Rahmen der Prüfung mehr anzufordern.

Zusätzlich sinnvoll: frühere Planstände & alte Genehmigungen

Falls vorhanden, schadet es nicht, Ihrem Fachplaner auch vorangegangene, mittlerweile durch Umbauten und Veränderungen überholte Planstände zu übergeben.

Alte Genehmigungen und Bauanträge lassen schnell nachvollziehen, welche Änderungen am Gebäude im zeitlichen Verlauf stattgefunden haben. 

Sie können ebenfalls dabei helfen, Ihr Gebäude hinsichtlich seiner Struktur, Konstruktion und Statik zu bewerten.

Darüber hinaus bescheinigen sie den tatsächlich genehmigten Gebäudebestand auf dem betreffenden Grundstück, der unter Bestandsschutz steht.

Exkurs: Der Unterschied zwischen Genehmigungsplänen und Ausführungsplänen

Bei der eigenen Recherche in Ihren Unterlagen werden Ihnen unter Umständen viele Planungsdokumente begegnen. Nicht alle werden für die Erstellung eines Bauantrages benötigt. 

Die sogenannten Ausführungspläne, auch bekannt als "Werkpläne", werden für die Erstellung eines Bauantrages nicht benötigt.

In der Regel wird zwischen zwei Planarten unterschieden, die Ihnen zu Ihrem Haus vorliegen können:

  1. Genehmigungspläne: Sie entstammen einem früheren Bauantrag und zeigen über den vorhandenen Genehmigungsstempel, dass das Gebäude in dem dort dargestellten Bauzustand genehmigt ist. Inhaltlich sind hier kaum technische Informationen erhalten, sondern vielmehr alle Sachverhalte dargestellt, die die Baurechtsbehörde für die Prüfung und Genehmigung eines Bauantrags benötigt. Die Pläne sind vergleichsweise einfach lesbar und auch für Laien meist gut verständlich. Oft sind Bestandspläne im Besitz der Eigentümer oder Hausverwaltungen.
  2. Ausführungspläne: Diese detaillierten Pläne beinhalten keinerlei rechtliche Informationen, sondern dienten bei der Errichtung des Gebäudes den ausführenden Handwerkern als Anleitung für den Bau Ihres Gebäudes. Damit sind Werkpläne auch nur rein technisch von Bedeutung. Sie werden bei der Erstellung eines Bauantrags in den meisten Fällen nicht benötigt. Sie erkennen diese Pläne an einer umfassenden Fülle an technischen Details. Auch werden Werkpläne in der Praxis nur selten an die Bauherrschaft weitergegeben.

Wie sollen Bestandspläne aussehen?

Neben den typischen Bestandsplänen aus alten Bauanträgen sind immer wieder auch andere, teils unbrauchbare Pläne im Umlauf. 

Wir zeigen Ihnen, was als Grundlage für die Erstellung eines Bauantrages verwendet werden kann.

Beispiel 1: Pläne, die geeignet sind

  • Gut lesbar
  • Vollständig bemaßt (3 Maßketten)
  • Ganzes Gebäude abgebildet
  • Aktueller Zustand des Gebäudes dargestellt

Beispiel 2: Pläne, die nicht geeignet sind

  • Nicht lesbare Pläne
  • Pläne ohne Maße
  • Abgeschnittene Pläne
  • Verschwommene oder verschmutzte Pläne
  • Unvollständige Pläne, bei denen Gebäudeteile fehlen
  • Veraltete Pläne, die nicht den aktuellen Zustand abbilden

Der Maßstab von Bestandsplänen

Bestandspläne, beziehungsweise Bauzeichnungen, werden üblicherweise im Maßstab 1:100 angefertigt. Sie folgen seit Jahrzehnten einem sehr einheitlichen Standard.

Unabhängig davon, wann, wo oder von wem sie genehmigt wurden, sind die grundlegenden Pläne und Maßstäbe stets gleich geblieben.

Der Inhalt von Bestandsplänen

Inhaltlich umfassen sie drei Darstellungen Ihres Gebäudes:

1. Grundrisse: Grundrisse bieten eine Draufsicht auf ein bestimmtes Geschoss, wobei für jedes Geschoss ein eigener Grundriss angefertigt wird

Exemplarische Ansicht eines Grundrisses zum Obergeschoss eines Wohnhauses.
Exemplarische Ansicht eines Grundrisses zum Obergeschoss eines Wohnhauses.

2. Schnitt(e): Ein Schnitt zeigt das Gebäude im Querschnitt, ähnlich wie bei einem Puppenhaus, wobei man von der Seite in das Innere blickt.

Exemplarische Ansicht eines Schnittes eines Wohnhauses mit vorgebauter Garage.
Exemplarische Ansicht eines Schnittes eines Wohnhauses mit vorgebauter Garage.

3. Ansichten: Die Ansichten hingegen bilden alle Fassaden des Gebäudes ab, meist senkrecht zur jeweiligen Außenwand, mit einem waagerechten Blick auf das Bauwerk. Je nach Himmelsrichtung sind sie benannt als Ansicht Norden, Süden, Westen, Osten.

Exemplarische Ansicht eines Schnittes eines Wohnhauses mit vorgebauter Garage.
Exemplarische Ansicht einer West-Ansicht eines Wohnhauses mit vorgebauter Garage.

Über diese drei Perspektiven geben Bestandspläne aus früheren Genehmigungen alles wieder, was zum Verständnis der Gebäudestruktur erforderlich ist. 

Dargestellt werden Wände, Decken, Dächer, Fenster und Türen sowie feste Einbauten, wie etwa Schornsteine. Ergänzt werden die grafischen Inhalte um textliche Angaben zur Nutzung der Räume und Flächen. Zudem werden die Hauptmaße des Gebäudes und der Räume in Form von Maßketten, um die jeweilige Darstellung abgebildet.

Für Interessierte, die eigenständig noch tiefer in diese Materie einsteigen möchten und sich nicht sicher sind, ob in Ihren Bauzeichnungen wirklich alles dargestellt ist, empfehlen wir einen Blick in die Spezifikationen der jeweiligen Bauvorlagenverordnung. Dort werden Angaben zu Bauzeichnungen, wie etwa in §8 der Bauvorlagenverordnung Bayern, detailliert aufgelistet.

Form und Medium von Bestandsplänen

Da Baugenehmigungsverfahren gerade erst im Umbruch von der klassischen Papierform hin zum digitalen Bauantrag sind, liegen Ihnen die Bestandspläne möglicherweise nur in Papierform vor.

Ihr Architekt wird dagegen mit einer digitalen Version Ihrer Planunterlagen arbeiten. Seit vielen Jahren ist die digitale Erstellung von Plänen in den Architekturbüros ein absoluter Standard. 

Scannen Sie Ihre Bestandspläne daher ein und stellen Sie diese Ihrem Architekten oder Planeco Building digital zur Verfügung.

Damit sorgen Sie dafür, dass unverzüglich mit der Arbeit begonnen werden kann.

Hinweis: Nicht immer liegen Bestandspläne im Gegensatz zum gebräuchlichen Heimscanner im Format DIN A4 vor. Sollte Ihnen kein großer Scanner zur Verfügung stehen, ist der Copy Shop in Ihrer Stadt auch immer eine gute Anlaufstelle. Achten Sie darauf, größere Pläne beim Scannen so in einzelne Seiten zu unterteilen, dass diese weiterhin les- und nutzbar sind. Auch eine Verkleinerung größerer Pläne sollten Sie unbedingt vermeiden. Da Genehmigungspläne nur die gröbsten Maße schriftlich enthalten, messen Architekten häufig bestimmte Dimensionen aus den maßstäblichen Plänen heraus. Stimmt der Maßstab nicht mehr, stimmt auch die Messung nicht und die Planung geht schief!

Sobald Sie uns Ihre Bestandspläne bereitgestellt haben, werden wir diese sichten und bei Rückfragen oder Anliegen rund um die Vollständigkeit oder Qualität Ihrer Unterlagen auf Sie zukommen.

Wo finden Sie die Bestandspläne zu Ihrem Gebäude?

Normalerweise sind die Eigentümer eines Gebäudes auch im Besitz der Baugenehmigung und der dazugehörigen Bestandspläne. 

Falls diese Dokumente im Laufe der Zeit verloren gegangen sind oder beim Eigentümerwechsel nicht weitergereicht wurden, gibt es dennoch verschiedene Möglichkeiten, um an die benötigten Unterlagen zu gelangen. 

Gehen Sie dabei am besten in folgender Reihenfolge vor:

  1. Eigentümer (falls Sie Mieter sind): Wenn Sie das Gebäude nur gemietet haben, fragen Sie zuerst die Eigentümer, ob sie noch im Besitz der Bestandspläne sind.
  2. Hausverwaltung (falls vorhanden): Falls es eine Hausverwaltung gibt, lohnt sich auch hier eine Anfrage. Sie könnte ebenfalls die Pläne aufbewahren oder Ihnen Hinweise geben, wo diese zu finden sind.
  3. Archiv der Baurechtsbehörde: Die zuständige Baurechtsbehörde bewahrt in der Regel alle erteilten Baugenehmigungen und die zugehörigen Pläne in ihrem Archiv auf – und zwar mindestens so lange, wie das Gebäude besteht. Als Eigentümer haben Sie das Recht, Einsicht in diese Bauakten zu nehmen und – meist gegen eine Gebühr – Kopien anzufertigen. Inzwischen werden diese teilweise auch digital als PDF-Datei bereitgestellt.
  4. Gemeinde: Auch die Gemeinde erhält üblicherweise eine Kopie jeder Baugenehmigung inklusive der Bestandspläne. Falls bei der Baurechtsbehörde keine Unterlagen mehr vorhanden sind, können Sie es hier ebenfalls im Archiv der Gemeinde versuchen.
  5. Früherer Architekt: Wenn Sie wissen, wer das Gebäude ursprünglich geplant hat, besteht die Möglichkeit, die Bestandspläne direkt von ihm zu erhalten. Vor allem bei jüngeren Gebäuden ist die Chance groß, dass das Architekturbüro noch existiert und die Pläne noch verfügbar sind.

Was tun, wenn keine Bestandspläne auffindbar sind?

Falls sich trotz aller Bemühungen keine Bestandspläne auftreiben lassen, müssen Immobilienbesitzer neue Pläne erstellen lassen.

In diesem Fall wird ein sogenanntes Bestandsaufmaß des Gebäudes durch ein Planungsbüro oder einen Architekten durchgeführt. Auch wenn ein Teil der Pläne fehlt, kann dieser Schritt notwendig werden.

Dabei wird das Gebäude vor Ort vermessen, und alle relevanten Daten wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten werden neu erstellt. Dieser Schritt ist zwar mit Kosten verbunden, gewährleistet jedoch, dass die Pläne den aktuellen baulichen Zustand exakt widerspiegeln und eine verlässliche Grundlage für die weitere Planung und eventuelle Bauanträge bieten.

Tipp: Planeco Building bietet bundesweit professionelle Bestandsaufmaße von Immobilien an. Ob Sie eine exakte Vermessung Ihres Gebäudes benötigen oder die Qualität Ihrer vorhandenen Pläne überprüfen lassen möchten – wir sind jederzeit für Sie da. Unsere erfahrenen Experten sorgen dafür, dass Sie eine solide Grundlage für eine reibungslose und erfolgreiche Planung erhalten.

Fazit: Eingescannte Grundrisse, Ansichten und Schnitt werden für die Planung immer benötigt!

Bestandspläne sind das Fundament für einen erfolgreichen Bauantrag. Mit vollständigen Grundrissen, Ansichten und Schnitten, die den aktuellen Zustand Ihres Gebäudes exakt darstellen, schaffen Sie die Basis für eine rechtlich einwandfreie und reibungslose Genehmigungsplanung.

Für einen optimalen Planungsverlauf empfehlen wir, die Bestandspläne Ihres Gebäudes einzuscannen und uns digital zur Verfügung zu stellen. Sollte es Fragen zur Qualität oder Vollständigkeit Ihrer Pläne geben, können Sie sich jederzeit an unser Team von Planeco Building wenden – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Fehlen Ihnen die nötigen Unterlagen? Kommen Sie gerne auf uns zu, um eine geeignete Lösung zu finden. Sie erhalten bei Planeco Building bundesweit professionelle Bestandsaufmaße von Immobilien, damit Sie im Bedarfsfall vorbereitet sind.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, kommen Sie gerne auf uns zu. Das Team von Planeco Building unterstützt Sie verlässlich und kompetent in jeder Phase Ihres Projekts.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was sind Bestandspläne?

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Bestandspläne sind die Planunterlagen, nach denen ein existierendes Gebäude früher einmal genehmigt und gebaut wurde. Bei bereits umgebauten oder anderweitig veränderten Gebäuden kann es durchaus Bestandspläne mit verschiedenen Inhalten geben. Am wichtigsten ist für die Planung die letzte Fassung Ihrer Bauzeichnungen (meist aus der letzten Genehmigung).

Warum sind Bestandspläne für Baumaßnahmen im Bestand so wichtig?

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Bestandspläne vermitteln dem Architekten wichtige Informationen zum genehmigten Bauzustand und zur Konstruktion Ihres Gebäudes. Damit kann er sofort mit der Planung beginnen, ohne diese Informationen zeit- und kostspielig selbst zu ermitteln.

Wo erhält man Bestandspläne zum eigenen Haus?

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Sind Sie selbst nicht mehr im Besitz von Bestandsplänen, finden Sie diese entweder beim Eigentümer, im Archiv der Baurechtsbehörde oder bei der Gemeinde. Darüber hinaus kann Ihnen der Architekt, soweit noch bekannt, ebenfalls Pläne von „damals“ zur Verfügung stellen.