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Terrassenüberdachung: Wann ist eine Baugenehmigung Pflicht?

Terrassenüberdachung geplant? Das sind die wichtigsten Fakten, Abläufe und Regeln zur Genehmigungspflicht je Bundesland.
Planeco Building
July 9, 2024
Lesezeit: 13 Min.

Terrassenüberdachung, Carport, Pergola... Wo ist der Unterschied?

Die Terrassenüberdachung aus Sicht des Baurechts

Die Möglichkeiten, den eigenen privaten Sitzplatz vor Sonne und Regen zu schützen, sind vielfältig. Ob Sie sich dabei aus Sicht des öffentlichen Baurechts im Bereich einer Terrassenüberdachung bewegen, hängt dabei in erster Linie von dem Zweck ab, den Sie mit der Überdachung verfolgen. Der Name, den der Hersteller einer Terrassenüberdachung oder auch Pergola gibt, spielt dagegen keine Rolle.

Eine Terrassenüberdachung liegt immer dann vor, wenn ein festes Dach dazu geeignet ist, Ihrer Terrasse dauerhaft einen Wetterschutz zu bieten. Auch der Fertigbausatz eines Carports wird damit zur Terrassenüberdachung, wenn unter ihm eben kein Fahrzeug, sondern Tisch, Stühle und Grill ihre Heimat finden.

Abgrenzung zwischen Terrassenüberdachung und Pergola

Keine Terrassenüberdachung ist dagegen die so genannte Pergola, da sie in erster Linie eine offene Konstruktion ist, die vorübergehend durch ein Sonnensegel oder Ähnliches zum Sonnenschutz werden kann. 

Besonders schwierig wird die Unterscheidung bei Mischformen, wie beispielsweise dem Lamellendach oder der Pergola mit fest installiertem Rollsonnensegel. Hier ist entscheidend, welche Funktion vorherrscht.

Ein Lamellendach ist damit immer eine Terrassenüberdachung, da es zunächst ein Dach ist, das teilweise einen gewissen Öffnungsgrad aufweisen kann. Die Pergola dagegen ist und bleibt eine überwiegend offene, nicht dachförmige Konstruktion, die lediglich zeitweilig mit einem Sonnenschutz versehen wird.

Braucht man für eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?

Eine Terrassenüberdachung gilt als untergeordnetes Bauwerk

Der allgemeine Grundsatz besagt, dass die Errichtung eines Bauwerks eine Baugenehmigung erfordert. Eine echte, also dauerhafte Terrassenüberdachung stellt immer ein Bauwerk dar. Ganz gleich, ob sie für sich errichtet wird oder als Anbau einen Teil Ihres Wohnhauses darstellt. Damit unterliegt sie dem Grundsatz nach immer der Genehmigungspflicht. Sie müssen einen Bauantrag stellen.

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Gerade bei untergeordneten Bauwerken, wie Sie eine Terrassenüberdachung als Nebenanlage zweifelsfrei darstellt, bieten die Landesbauordnungen aber regelmäßig Erleichterungen an, so dass viele dieser Bauvorhaben bei Einhaltung bestimmter Kriterien entweder verfahrensfrei sind oder zumindest von der Genehmigungsfreistellung profitieren.

Achtung: Eine Genehmigungsfreistellung bedeutet zwar einen Verzicht auf das Genehmigungsverfahren. Trotzdem müssen Sie dem Bauamt einen vollständigen Antrag vorlegen und dürfen erst nach einer Wartefrist von wenigen Wochen mit der Errichtung beginnen. Konkrete Vorgaben zum Ablauf bei einer Genehmigungsfreistellung regeln die jeweiligen Bundesländer.

Welche Faktoren entscheiden über die Genehmigungspflicht?

Entscheidend, ob für ein Vorhaben Erleichterungen bei der Genehmigungspflicht eingeräumt werden können, ist seine Relevanz. Gemeint sind damit sowohl die Prägung eines Grundstückes durch dieses Bauwerk, als auch die im ungünstigsten Fall zu erwartenden negativen Auswirkungen. 

Nun ist nicht jede Terrassenüberdachung gleich. Vor allem besteht für Dächer über Sitzplätzen keinerlei Größenbegrenzung, so dass Ihre Terrasse sowohl 5 als auch 50 Quadratmeter groß sein kann. Zweifelsfrei prägt die Überdachung mit 50 Quadratmetern mehr und ruft andere Beeinträchtigungen, etwa der Angrenzer, hervor, als das Dach mit 5 Quadratmetern Fläche.

Deshalb werden die Erleichterungen oft an bestimmte Kriterien geknüpft, die die Dimension eines Bauwerks beschneiden oder verstoßträchtige Situationen vermeiden. Typisch sind beispielsweise die Grundfläche und bestimmte Höchstmaße.

Die Bundesländer im Schnellcheck – Wo sind welche Terrassenüberdachungen genehmigungspflichtig?

Ein Blick in die einzelnen Bauordnungen der Bundesländer verschafft rasch Klarheit, ob Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung braucht oder nicht:

  • Baden-Württemberg: verfahrensfrei bis 30m2 Grundfläche
  • Bayern: verfahrensfrei bis 30m2 Grundfläche und 3m Tiefe
  • Berlin: verfahrensfrei bis 30m2 Grundfläche und 3m Tiefe
  • Brandenburg: verfahrensfrei im Innenbereich bis 30m2 Grundfläche und 4m Tiefe
  • Bremen: verfahrensfrei bis 30m2 Grundfläche und 3,5m Tiefe
  • Hamburg: verfahrensfrei bis 30m2 Grundfläche und 3m Tiefe
  • Hessen: verfahrensfrei im Erdgeschoss an Gebäudeklasse 1 bis 3
  • Mecklenburg-Vorpommern: verfahrensfrei bis 30m2 Grundfläche und 3m Tiefe
  • Nordrhein-Westfalen: verfahrensfrei bis 30m2 Grundfläche und 4,5m Tiefe
  • Niedersachsen: verfahrensfrei bis 30m2 Grundfläche und 3m Tiefe
  • Rheinland-Pfalz: verfahrensfrei im Innenbereich bis 50m2 Grundfläche bei ebenerdigen Terrassen
  • Saarland: verfahrensfrei bis 36m2 Grundfläche und 3m Tiefe
  • Sachsen: verfahrensfrei bis 30m2 Grundfläche und 3m Tiefe
  • Sachsen-Anhalt: verfahrensfrei bis 30m2 Grundfläche und 3m Tiefe
  • Schleswig-Holstein: verfahrensfrei bis 30m2 Grundfläche und 3m Tiefe
  • Thüringen: verfahrensfrei im Innenbereich bis 30m2 Grundfläche und 4m Tiefe

Achtung: Auch wenn eine Terrassenüberdachung nicht mehr verfahrensfrei ist, fällt sie in vielen Bundesländern trotzdem unter die Genehmigungsfreistellung. Voraussetzung ist dabei meist das Vorliegen und die Einhaltung eines Bebauungsplans.

Die Terrassenüberdachung unter Verfahrensfreiheit: 2 Fallbeispiele

Fall 1 – Terrassenüberdachung mit 7m Breite und 4m Tiefe

Die Überdachung weist mit 7m x 4m eine Fläche von 28m2 auf. Damit liegt sie unter der Grenze von 30m2, so dass Sie für diese Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung in NRW brauchen. Dagegen brauchen Sie eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung in Bayern, da die Tiefe mit 4m über dem Grenzwert von 3m liegt. Unabhängig von Fläche und Tiefe dürfen Sie diese Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Hessen errichten, sofern die zu überdachende Terrasse ebenerdig, also nicht über Stützmauern oder sogar als Dachterrasse aus dem Gelände herausgehoben wird.

 Fall 2 – Terrassenüberdachung mit 8m Breite und 3m Tiefe, Errichtung über einer aufgeständerten Terrasse im Hochparterre, 1,50m über dem Gelände

Die Überdachung weist mit 8m x 3m eine Fläche von 24m2 auf. Damit ist die Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Niedersachsen zulässig, da alle Grenzwerte eingehalten werden. Andererseits braucht die Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz, da sie zwar deutlich unter der Fläche von 50m2 liegt, durch die aufgeständerte Bauweise aber nicht mehr als ebenerdig eingestuft werden kann.

Der „Schwarzbau“ – Strafen für eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung

Errichten Sie Ihre Terrassenüberdachung ohne erforderliche Genehmigung, handelt es sich um ein illegales Bauwerk, im Volksmund „Schwarzbau“. Wird Ihr Bau bei der Behörde bekannt, müssen Sie mindestens mit der Nachforderung des Bauantrags rechnen, in den allermeisten Fällen dürfte außerdem ein Bußgeld hinzu kommen. Tritt dieser Fall ein, sind die Gesamtkosten deutlich höher als für diejenigen Hausbesitzer, die sich vorab um die Baugenehmigung gekümmert haben.

Verstoßen Sie mit Ihrer Überdachung darüber hinaus gegen verschiedene Vorschriften, so dass das Dach nicht nur ungenehmigt, sondern auch unzulässig ist, kann im Extremfall der Rückbau angeordnet werden.

Eine frühzeitige Klärung aller Vorschriften, sowie der Genehmigungsfrage mit einem erfahrenen Planer und der Behörde lohnen sich immer.

Ob mit oder ohne Genehmigung – Allgemeine baurechtliche Anforderungen an Ihre Terrassenüberdachung

Nebenanlage hin oder her – auch eine Terrassenüberdachung unterliegt bestimmten baurechtlichen Vorgaben:

Bauplanungsrecht

Existiert ein Bebauungsplan, gibt dieser eine überbaubare Grundstücksfläche an, in der grundsätzlich auch Ihre Terrassenüberdachung liegen muss. Darüber hinaus kann festgelegt werden, ob und in welcher Weise diese Überdachungen auch außerhalb dieses „Baufensters“ zulässig sind.

Bauordnungsrecht

Bei der Frage, wie Ihre Überdachung errichtet werden muss, sind pauschale Vorgaben ohne Kenntnis der konkreten Planung kaum möglich. Relevante Themen sind hier aber immer die Abstandsflächenvorschriften und der Brandschutz. Informieren Sie sich hier frühzeitig über die jeweiligen Vorgaben, idealerweise bereits mit einer ersten Idee zu Lage und Größe Ihrer Terrassenüberdachung.

Wie erhalten Sie die Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung?

Der Weg zur Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung folgt dem normalen Baugenehmigungsverfahren. Dieses regelt Anforderungen, Abläufe und Fristen unabhängig von Art und Dimension Ihres Bauwerks einheitlich und verbindlich.

Das Verfahren Schritt für Schritt

Zunächst brauchen Sie für die Erstellung eines Bauantrags einen planvorlageberechtigten Architekten. So ist sichergestellt, dass der Ersteller über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, alle Unterlagen richtig zusammenzustellen. Sobald Ihr Architekt alle Angaben und vorhandenen Unterlagen von Ihnen erhalten hat, erstellt er den Antrag und reicht diesen in Ihrem Namen bei der Gemeinde oder direkt bei der zuständigen Baurechtsbehörde ein. Dort erfolgt die inhaltliche Prüfung, gegebenenfalls mit Anhörung eventuell beeinträchtigter Nachbarn, der Gemeinde und im Bedarfsfall sonstiger Fachstellen. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie Ihre Baugenehmigung und dürfen mit der Errichtung beginnen.

Bearbeitungszeiten und behördliche Fristen im Überblick

Je nach Umfang und Qualität Ihrer vorhandenen Unterlagen benötigt ein Architekt ca. 2 bis 4 Wochen für die Erstellung der Genehmigungsplanung. Liegen alle Unterlagen dann vollständig bei der Behörde vor, hat diese, je nach Verfahren, 2 oder 3 Monate Zeit, Ihren Antrag zu prüfen und die Genehmigung zu erteilen. In Summe bedeutet das Baugenehmigungsverfahren damit einen Zeitbedarf von rund 3 bis 4 Monaten.

Ihr Bauantrag für eine Terrassenüberdachung mit Planeco Building

Bei Planeco Building erhalten Sie schnell & preiswert fachliche Unterstützung für das Einholen von Baugenehmigungen von Terrassenüberdachungen. Bundesweit prüfen wir Anforderungen und erstellen Bauanträge mit bauvorlageberechtigten Architekten zum Festpreis. Informieren Sie sich im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs und erhalten Sie kostenfrei und unverbindlich ein Angebot für die erfolgreiche Genehmigung Ihrer Terrassenüberdachung. Wir freuen uns auf Sie!

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich die Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung?

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Für Ihren Bauantrag brauchen Sie einen planvorlageberechtigten Architekten, der den Bauantrag für Sie erstellt und bei der Behörde einreicht.

Wie lange dauert der Bauantrag für meine Terrassenüberdachung?

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Stellen Sie sich für Ihren Bauantrag mit einer Bearbeitungszeit des Architekten von 2 bis 4 Wochen und einer Genehmigungsdauer der Behörde von 2 bis 3 Monaten ein.

Welche Unterlagen brauche ich für den Bauantrag zu einer Terrassenüberdachung?

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Ein Bauantrag besteht immer aus einem Lageplan, den Genehmigungsplänen und den dazu gehörenden Formularen. Die Behörde kann im Einzelfall außerdem weitere Unterlagen nachfordern.

Quellen:

  • https://www.bauordnungen.de/html/deutschland.html
  • in Verbindung mit den Bauordnungen der Bundesländer