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Ist eine Baugenehmigung für Ihre Dachgaube notwendig?

Wichtige Informationen zu den baurechtlichen Anforderungen rund um die Errichtung von Dachgauben an bestehenden Gebäuden.
Planeco Building
July 9, 2024
Lesezeit: 11 Min.

Was ist eine Dachgaube?

Eine Dachgaube ist ein herausragender Dachaufbau

Landläufig wird unter dem Begriff der Dachgaube alles verstanden, was als Baukörper nach oben aus einem geneigten Dach heraussteht. Tatsächlich sind mit dieser allgemeinen Umschreibung alle echten Dachgauben erfasst. 

Allerdings sind auch verschiedene andere Baukörper mit einbezogen, die aus rechtlicher Sicht eben gerade keine Dachgauben darstellen. Tatsächlich kennt das Baurecht auch keinen klar abgegrenzten Begriff der „Dachgaube“. Stattdessen wird von einem Dachaufbau gesprochen mit Eigenschaften, die diese Bauform charakterisieren. 

Damit wird die rechtliche Abgrenzung zu anderen, oft ebenfalls als Dachgaube bezeichneten Bauformen, überhaupt erst möglich.

Unter Dachgauben als echten Dachaufbauten versteht man all die Baukörper, die nach oben aus einer ansonsten geschlossenen Dachfläche herausragen. Man könnte auch sagen, sie sind allseitig von Dachfläche umschlossen. Häufig ist die Gaubenfront, also die neue, aus dem Dach ragende Wand mit Fenstern, dabei auch gegenüber der darunter liegenden Hauswand nach innen versetzt. Die Gaubenfront stellt damit keine Verlängerung der Hauswand nach oben durch das Dach hindurch dar.

Viele Behörden erkennen hier einen Grenzfall, so lange zumindest der Dachvorsprung weiterhin vor der Gaube durchläuft und damit der Eindruck der allseitig umgebenden Dachfläche entsteht.

Abgrenzung zwischen Dachgaube, Wiederkehr und Quergiebel

Von der Dachgaube klar abgegrenzt wird die sogenannte Wiederkehr. Eine Wiederkehr ist keine Dachgaube, auch wenn diese Bezeichnungen fälschlicherweise oft gleichgesetzt werden. Eine Wiederkehr erstreckt sich über alle Etagen des Gebäudes, um den Wohnraum zu erweitern. 

Die Dachform der Wiederkehr orientiert sich am Dach des Haupthauses und wird auf einem Gebäudevorsprung gespiegelt. Dadurch ergibt sich, anders als bei einer Dachgaube, zusätzlicher Wohnraum mit voller Raumhöhe.

Die Wiederkehr ragt auch nach oben aus dem Dach, deren Front geht aber unmittelbar aus der Hauswand, darunter ohne Rücksprung und ohne Zäsur, durch die Dachfläche hervor.

Noch einen Schritt weiter geht der Quergiebel, der mindestens mit der Hauswand abschließt, meist aber sogar als separat ablesbarer Baukörper aus dem Hauptbaukörper hervortritt.

Die Dachgaube aus Sicht des Baurechts

Im Vergleich zu anderen Bauvorhaben ist die Bewertung einer Dachgaube verhältnismäßig einfach. Wichtig ist dabei, dass es sich tatsächlich um eine „echte“ Dachgaube, also einen Dachaufbau handelt. 

Sobald eine Wiederkehr oder gar ein Querbau entsteht, liegen andere Bewertungskriterien zu Grunde und die Beurteilung folgt anderen Gesetzmäßigkeiten.

Die Zulässigkeit von Dachgauben – Welche Faktoren sind baurechtlich ausschlaggebend?

Ganz allgemein gibt es für die Zulässigkeit der Dachgauben selbst im deutschen Baurecht keine Einschränkungen. Einzige Möglichkeit, die Zulässigkeit oder die Dimension dieser Dachaufbauten einzuschränken, besteht über entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen. 

Hier kann für ein bestimmtes Gebiet tatsächlich die Errichtung von Dachgauben verboten oder nur innerhalb bestimmter Breiten, meist in Relation zur Gebäudebreite, zugelassen werden. 

Und auch aus ordnungsrechtlicher Sicht bestehen an Dachgauben nur wenige relevante Anforderungen. Entstehen neue Fenster, müssen diese die vorgegebenen Brüstungshöhen einhalten. Werden bestimmte, von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Abstände zur Grenze oder zu direkt angebauten Nachbargebäuden nicht eingehalten, entstehen Brandschutzanforderungen.

Einzig die Abstandsflächenvorschriften können im Einzelfall zur echten Herausforderung werden. Jedes Gebäude muss in Abhängigkeit von seiner Höhe bestimmte Abstände zur Grenze und zu anderen Gebäuden einhalten. Maßgeblich ist dafür die senkrechte Gebäudeaußenwand.

Diese wird durch die Dachgaube höher. Nutzt ein Haus schon vor der Errichtung der Gaube die Spielräume komplett aus, führt die Dachgaube unter ungünstigen Umständen zum Abstandsflächenverstoß. In diesem Fall sollten Sie frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Baurechtsbehörde aufnehmen, um die Möglichkeiten einer Befreiung auszuloten. 

Gerade bei Maßnahmen an Bestandsgebäuden erlangen diese Möglichkeiten der Genehmigung über das eigentlich zulässige Maß hinaus immer größere Bedeutung.

Hinweis: Auch wenn die Dachgaube selbst keine großen Anforderungen mit sich bringt, kann das durchaus durch das passieren, was innerhalb dieses neuen Volumens entsteht. Entsteht durch die Gaube ein neues Vollgeschoss, kann die Gaube selbst zulässig sein, das Vollgeschoss aber nicht. Entstehen neue Aufenthaltsräume, können diese besondere Anforderungen, z.B. an die Fenstergröße, nach sich ziehen.

Braucht man für eine Dachgaube eine Baugenehmigung?

Die zweite, ebenso wichtige Frage wie die nach der Zulässigkeit einer Dachgaube ist die Frage, ob man für deren Errichtung einen Bauantrag braucht.

Eine Dachgaube stellt eine bauliche Veränderung eines Gebäudes dar, durch die andere oder auch weiterführende Anforderungen, beispielsweise bei den Abstandsflächen, entstehen. Damit unterliegt sie der Genehmigungspflicht. Das heißt, Sie brauchen für Ihre Dachgaube eine Baugenehmigung, die Sie über einen Bauantrag vom zuständigen Bauamt erhalten.
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Allerdings bestehen hier verschiedene inhaltliche Unterschiede und Erleichterungsmöglichkeiten zwischen den einzelnen Bundesländern. So brauchen Sie für Ihre Dachgaube etwa keine Baugenehmigung in NRW, wenn sie den Vorgaben eines vorhandenen Bebauungsplan entspricht und damit von der Genehmigungsfreistellung profitiert. Andererseits braucht Ihre Dachgaube nie eine Baugenehmigung in Bayern, sofern sie mit der Schaffung von Wohnraum durch einen Dachgeschossausbau in Verbindung steht. 

Auch dann greift die Freistellung, selbst ohne vorhandenen Bebauungsplan. In Baden-Württemberg dagegen existiert die Freistellung in dieser Form nicht, so dass Sie auch für Dachgauben das Baugenehmigungsverfahren oder das sogenannte Kenntnisgabeverfahren durchlaufen müssen.

Wichtig: Auch für von der Genehmigungspflicht freigestellte Vorhaben müssen Sie in verschiedenen Bundesländern trotzdem einen vollständigen Bauantrag vorlegen, so dass Angrenzer und Gemeinde etwaige Einwendungen gegen Ihr Vorhaben formulieren können. Erst nach Ablauf einer Wartefrist dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen.

Wie gelangen Sie zur Baugenehmigung für Ihre Dachgaube?

Der Weg zur Baugenehmigung für Ihre Dachgaube führt über ein so genanntes baurechtliches Verfahren oder auch Baugenehmigungsverfahren. Dieses läuft je nach Bundesland leicht unterschiedlich ab, so dass Sie sich über die Anforderungen bei Ihnen vor Ort idealerweise vorab bei der zuständigen Behörde informieren oder durch einen Architekten beraten lassen.

Ablauf und Dauer der Genehmigung einer Dachgaube

Der grundsätzliche Ablauf sieht immer so aus, dass Ihr Architekt anhand Ihrer vorhandenen Unterlagen einen Entwurf erstellt und gemeinsam mit Ihnen in einen Bauantrag überführt. Dieser wird dann entweder bei der Gemeinde oder bei der zuständigen Behörde eingereicht. 

Diese bezieht dann meist die Gemeinde ein, hört ggf. Angrenzer an und nimmt die baurechtliche Prüfung vor. Sofern die Zulässigkeit gegeben ist, können Sie normalerweise innerhalb von zwei oder drei Monaten, je nach Verfahren, mit der Genehmigung rechnen. 

Zusammen mit der Zeit, die Ihr Architekt vorab für die Erstellung des Antrags braucht, sollten Sie sich auf einen Zeitrahmen von 3 bis 4 Monaten von der Beauftragung bis zur Baugenehmigung einstellen.

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Architekten, Handwerker, Bauwillige – Wer darf den Bauantrag für eine Dachgaube einreichen?

Grundsätzlich sind nach den einzelnen Landes- und Länderbauordnungen Architekten und Bauingenieure mit Eintragung in die entsprechende Liste der jeweiligen Kammer dazu berechtigt, einen Bauantrag zu erstellen. 

Bei kleinen Vorhaben, wie Dachgauben, reicht in einzelnen Bundesländern auch die sogenannte begrenzte Planvorlageberechtigung aus. Das bedeutet, dass auch Bautechniker und Handwerksmeister des Bauhauptgewerbes befugt sein können, den Antrag in Ihrem Namen zu erstellen und einzureichen. 

Ein Problem dabei ist, dass diese Menschen zwar in ihrem jeweiligen Handwerk Profis sind, ihnen aber die Erfahrung und Fachkunde im öffentlichen Baurecht fehlt, um einen Bauantrag zuverlässig genehmigungsfähig zu erstellen. Es passiert häufiger, dass der Antrag nicht direkt durchgeht, das Bauamt etwas bemängelt oder Rückfragen stellt, wodurch die Beantragung der Baugenehmigung um mehrere Wochen bis Monate in die Länge gezogen wird. In der Praxis lohnt es sich daher, einen Architekten für das Stellen des Bauantrages hinzuziehen.

Strafen für ungenehmigte Dachgauben – Lappalie oder echtes Problem?

Gerade bei kleinen, unbedeutend erscheinenden Vorhaben, wie einer Dachgaube, stellt sich immer wieder die Frage, ob sich der Aufwand eines Bauantrags dafür lohnt. Wird sie einfach errichtet, darf sie ja ohnehin in den meisten Fällen verbleiben. Das ist grundsätzlich so nicht völlig falsch. 

Wird eine Dachgaube „schwarz“, also ohne Bauantrag, errichtet, erlässt das Amt nicht sofort eine Rückbauanordnung. Werden Sie mit Ihrem Schwarzbau aber erwischt, droht auf jeden Fall für Ihre Dachgaube ohne Baugenehmigung eine Strafe, meist in Form eines Bußgeldes sowie die Aufforderung, den Antrag nachträglich zu stellen. 

Der Aufwand fällt also neben der Strafzahlung dennoch an. Kann die Gaube darüber hinaus auch nicht genehmigt werden, etwa weil sie einem Bebauungsplan widerspricht, droht auch nicht zwingend ein Rückbau. 

Zumindest besitzen Sie aber ein illegales Bauwerk, das lediglich geduldet wird. Spätestens bei einem eventuellen Verkauf Ihres Hauses oder eines späteren Bauantrags wird Ihnen dieser Umstand mit hoher Wahrscheinlichkeit Probleme bereiten.

Was kostet die Baugenehmigung für eine Dachgaube?

Wie teuer eine Dachgaube ist, lässt sich unabhängig von einem konkreten Vorhaben kaum aussagekräftig ermitteln. Allerdings lässt sich der Rahmen für die Genehmigung dieser Gaube recht gut eingrenzen. So müssen Sie sich für die Kosten des beauftragten Architekten erfahrungsgemäß auf eine Größenordnung von 1.500 bis 2.500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer einstellen. 

Hinzu kommt die Genehmigungsgebühr der Behörde, die sich für eine Gaube aber in aller Regel beim Mindestsatz und damit im Rahmen weniger hundert Euro bewegt.

Der Bauantrag für Ihre Dachgaube mit Planeco Building

Sie denken darüber nach, eine Dachgaube an Ihrem Gebäude zu errichten? Bei Planeco Building erhalten Sie eine maßgeschneiderte Planung für Dachgauben, sowie die Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente für den Erhalt der Genehmigung. 

Wir sind Ihr fester Ansprechpartner rund um die Planung Ihrer Dachgaube inklusive Statik in ganz Deutschland. 

Qualifizierte Architekten unseres Netzwerks mit lokaler Erfahrung begleiten Sie zum Festpreis vom Konzept bis zur rechtskräftigen Baugenehmigung, so dass Sie auf Wunsch gerne mit regionalen Handwerkern an die Umsetzung Ihrer neuen Dachgaube gehen können. 

Klingt interessant? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und erstellen Ihnen kostenfrei und unverbindlich ein Angebot für die Genehmigungsplanung Ihrer Dachgaube. Sprechen Sie uns an!

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Braucht man für eine Dachgaube eine Baugenehmigung?

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Ja, eine Dachgaube stellt eine relevante Baumaßnahme dar, die grundsätzlich der Genehmigungspflicht unterliegt. Dachgauben sind aber in einzelnen Bundesländern für die Freistellung von dieser Verpflichtung erfasst.

Wie beantrage ich die Baugenehmigung für eine Dachgaube?

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Wie jeder andere Bauantrag auch, muss der Antrag für Ihre Dachgaube von einem planvorlageberechtigten Architekten erstellt und dann bei der Gemeinde oder der Behörde eingereicht werden.

Wie lange dauert die Beantragung einer Baugenehmigung für eine Dachgaube?

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In aller Regel erstellt Ihr Architekt Ihren Bauantrag innerhalb weniger Wochen. Liegen der Behörde alle Unterlagen vollständig vor, entscheidet diese in Abhängigkeit vom Verfahren innerhalb von zwei oder drei Monaten über Ihren Antrag.