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Braucht man eine Baugenehmigung für Container auf einem Privatgrundstück?

Baurechtliche Anforderungen und Pflichten rund um Bürocontainer, Wohncontainer und Garagencontainer anschaulich und kompakt erklärt.
Planeco Building
July 9, 2024
Lesezeit: 10 Min.

Container – die schnelle Lösung für so manches Raumproblem

Nicht nur die mal mehr und mal weniger präsente Baustoff- und Handerwerkerknappheit, auch die zu erwartenden Kosten machen alternative Lösungen für Gebäude immer wieder aufs Neue interessant. Eine schnell verfügbare, einfach umzusetzende und in aller Regel deutlich günstigere Alternative zum klassischen Hausbau ist der Container.

Als modularer Systembau wird er im Werk fix und fertig hergestellt und bei Ihnen vor Ort nur noch neben- und gegebenenfalls auch übereinander montiert. Dabei reicht die Spanne heute vom einfachen Lager- oder Garagencontainer hin bis zu vollausgestatteten Wohn-, Büro- und anderen Aufenthaltsräumen. Spätestens im Zuge der Flüchtlingskrise und der steigenden Bedarfszahlen der Kinderbetreuungsplätze haben Containeranlagen mittlerweile ihren festen Bestandteil im öffentlichen Leben. 

Sie können die Vorteile des modularen Bauens für sich nutzen und einen eigenen, individuell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichteten Container aufstellen. Wir zeigen Ihnen, was es dafür baurechtlich zu beachten gibt.

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Der Container – Ein Bauwerk?

Die Einordnung von Containern im Baurecht

Das Baurecht versteht unter einer baulichen Anlage ein Objekt, das aus Baustoffen errichtet wird und aus eigener Kraft auf dem Boden ruht. Da Container unabhängig von ihrer Nutzung aus Baustoffen hergestellt werden und über die Fundamente, sowie ihr Eigengewicht fest mit dem Erdboden verbunden sind, stellen sie zweifelsfrei ein Bauwerk dar. 

Darüber hinaus stellt ein Bauwerk dann ein Gebäude dar, wenn das Bauwerk dazu geeignet ist, von Menschen oder Tieren begangen zu werden und diesen Schutz bietet. Beides ist bei einem Container möglich, so dass ein Container ganz unabhängig von seiner konkreten Nutzung als Garage, Wohnraum, Büro oder Vergleichbarem immer auch ein Gebäude darstellt.

Der Container – ein baurechtlich relevantes Bauwerk?

Der letzte Aspekt, der zur Einordnung eines Containers erforderlich ist, ist die Frage der Dauerhaftigkeit. Gerade weil Container vollständig vorproduziert und lediglich „abgestellt“ werden, können sie ebenso schnell wieder aufgenommen und abtransportiert werden. 

Ein Bauwerk oder gar Gebäude entsteht baurechtlich, aber nur dann, wenn die Errichtung dauerhaft ist. Selbst ein Zelt oder Wohnwagen kann zum Bauwerk werden, wenn es oder er dauerhaft an einem Ort abgestellt und genutzt wird.

Eine dauerhafte Nutzung beginnt aus baurechtlicher Sicht in aller Regel bei Überschreiten der Zeitspanne von rund drei Monaten. Steht ein Container länger als ein viertel Jahr an einem Ort, gilt er als Bauwerk und unterliegt dem Baurecht. Auch für Standzeiten unter 3 Monaten kennt das Baurecht einen Umgang mit Containern. Dann gelten diese als sogenannte „Fliegende Bauten“ und müssen vor der Nutzung abgenommen werden. Allerdings wird dann lediglich die Nutzungssicherheit, insbesondere die Situation der Rettungswege, geprüft. Viele weitere Anforderungen entfallen dagegen wegen der fehlenden Dauerhaftigkeit.

Die Zulässigkeit von Containeranlagen aus Sicht des öffentlichen Baurechts

Für den baurechtlichen Blick auf einen dauerhaften Container oder eine dauerhafte Containeranlage bedeutet das schlicht, dass der Container einem jeden anderen Gebäude derselben Dimension und derselben Nutzung gleichgestellt ist, das an Stelle des Containers an seinem Standort stehen könnte.

Wo dürfen Container aufgestellt werden?

Die Frage nach möglichen dauerhaften Container-Standorten lautet deshalb besser auch nicht, wo ein Container stehen darf. Die Frage müsste vielmehr lauten, wo ein Gebäude dieser Abmessung (= der Abmessung des Containers) mit der geplanten Nutzung (= der Nutzung des Containers) zulässigerweise errichtet werden darf.

Ein Container als Garage oder Schuppen darf damit überall dort stehen, wo auch ein „normaler“ Schuppen oder eine „normale“ Garage zulässig wäre. Ein Garagencontainer darf damit jederzeit und immer dort ein Wohnhaus ergänzen, wo auch eine normale Garage oder ein Carport zulässig ist.

Ein Bürocontainer darf überall dort errichtet werden, wo ein Bürogebäude zulässig ist. Die Aufstellung in einem reinen Wohngebiet ist damit beispielsweise nicht möglich, wohingegen allgemeine Wohngebiete, Mischgebiete oder gar Gewerbegebiete keine Einschränkung bedeuten.

Dasselbe gilt entsprechend für Wohn- und jegliche andere Nutzungen. Ausschlaggebend sind immer die festgesetzten oder faktischen Gebietstypen im Sinne der Baunutzungsverordnung BauNVO.

Die Antwort auf die Frage, wo Container aufgestellt werden dürfen, lautet damit ganz klar: Es kommt darauf an.

Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Container

Diese Sichtweise lässt sich eins zu eins vom Bauplanungsrecht, also dem „Wo und Was darf gebaut werden“, auf das Bauordnungsrecht mit der Kernfrage „Wie muss gebaut werden“ übertragen. 

Die Anforderungen an einen Container ergeben sich daher analog zu jedem anderen Gebäude aus den jeweiligen Landes- und Länderbauordnungen anhand der geplanten Verwendung. Zentrale Themen sind hier:

1. Rettungswege

Entstehen in Ihrem Container Aufenthaltsräume, brauchen diese zwei unabhängige Rettungswege. Üblicherweise sind diese über die Zugangstür und ein ausreichend großes Fenster gegeben.

2. Brandschutz

Spätestens wenn ein Container ohne Mindestabstand neben einem anderen Gebäude stehen soll oder die Dimension einer Containeranlage bestimmte Grenzen übersteigt, so etwa bei zweigeschossiger Bauweise, spielen brandschutztechnische Anforderungen an das Tragwerk und die Beschaffenheit von Boden und Wänden eine Rolle. Typische Container bestehen aus Stahlblech mit einer Dämmschicht aus EPS. Damit stoßen Container rasch an ihre Grenzen, wenn es um die Frage des Feuerwiderstands geht.

3. Energetische Belange

Auch Gebäude aus Containern müssen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes an Dämmstandards und die Wärmeversorgung erfüllen, sofern sie Aufenthaltsräume beherbergen. Viele Anbieter kommen diesen Anforderungen durch speziell auf diese Anforderungen ausgerichtete Containertypen nach.

Hinweis: Container stoßen im Bauordnungsrecht immer wieder an ihre Grenzen. Hier lohnt es, Abweichungen und Befreiungen mit den zuständigen Behörden frühzeitig zu klären. Viele Rechtstexte bieten Ausnahmeregelungen oder Befreiungsmöglichkeiten für das modulare Bauen, die aber häufig eng an das Vorliegen bestimmter Rahmenbedingungen, etwa bei der Art der Nutzung, geknüpft sind.

Braucht man für ein Container Haus eine Baugenehmigung?

Fallbeispiel in der Praxis: Baugenehmigung für Container Haus und Bürocontainer

Auch bei der Frage nach dem Bedarf einer Genehmigung kehren Sie zu der bereits bekannten Feststellung zurück, dass nicht der Container, sondern seine Verwendung ausschlaggebend für ihre Beantwortung ist. 

So brauchen Sie für einen Wohncontainer eine Baugenehmigung, da seine Aufstellung der Errichtung eines Wohnhauses entspricht. 

Auch ein Bürocontainer braucht eine Baugenehmigung, da jedes „normale“ Bürogebäude nur mit rechtskräftiger Baugenehmigung gebaut werden darf.

Je nach Art und Größe Ihres Containerbaus bieten verschiedene Bauordnungen außerdem die Möglichkeit der Verfahrensfreistellung. Diese hängt häufig vom Vorhandensein eines Bebauungsplans und der Übereinstimmung Ihres Vorhabens mit dessen Vorgaben ab. Aber auch bei einer Freistellung müssen Sie einen Bauantrag erstellen und bei der Gemeinde vorlegen. Der Bau ohne Genehmigung ist dann möglich, sobald eine Wartefrist verstrichen ist.

Container aufstellen ohne Baugenehmigung – in diesen Sonderfällen rechtens

Anders sieht es dagegen bei so genannten Nebenanlagen aus. So brauchen Sie für eine Container Garage nur dann eine Baugenehmigung, wenn die Größe die Maße überschreitet, innerhalb derer eine verfahrensfreie Errichtung nach den einzelnen Landes- und Länderbauordnungen möglich wäre. 

Analog dazu brauchen Sie für einen Container im Garten keine Baugenehmigung, wenn die Größe verfahrensfreier Gebäude ohne Aufenthaltsräume eingehalten werden und nicht doch eine Aufenthaltsnutzung erkannt werden kann. 

Das wäre beispielsweise bei einem Container als Ersatz für ein Gartenhäuschen der Fall, wenn Sie diesen als Atelier nutzen wollen oder gar eine Schlafgelegenheit vorsehen.

Der Ablauf einer Genehmigung zum Container Aufstellen

Haben Sie für Ihren Container den Bedarf einer Baugenehmigung erkannt, erstellt ein planvorlageberechtigter Architekt nach Ihren Vorgaben die dafür notwendigen Planunterlagen und Formulare. Diese werden als Bauantrag in Abhängigkeit von den Regelungen der einzelnen Bundesländer bei der Behörde oder der Gemeinde eingereicht. 

Nach zwei oder drei Monaten Bearbeitungszeit ab Einreichung der vollständigen Unterlagen dürfen Sie dann mit der Genehmigung rechnen und Ihren Container aufstellen. 

Im Vorfeld weist ein Containervorhaben im Vergleich zu anderen Baumaßnahmen einige Besonderheiten auf. Da die Container fertig geliefert und aufgestellt werden, entfällt die Entwurfsphase weitgehend. 

Stattdessen sichten Sie die am Markt verfügbaren Containermodelle und nehmen die für Ihre Verwendung passenden Spezifikationen vor. Auch hierbei lohnt die Unterstützung eines fachkundigen Architekten, der Ihre Wünsche in bauliche Anforderungen übersetzt und so die Auswahl eines geeigneten Containers auf eine solide Basis stellt.

Ihre Container-Baugenehmigung mit Planeco Building

Ob klassischer Hochbau oder modulare Containerbauweise: Für die Erstellung des Bauantrags für den Erhalt der Baugenehmigung ist ein Fachmann das A und O. Deshalb stellt Ihnen Planeco Building ein bundesweites Netzwerk an Architekten zur Verfügung, die Sie auf dem Weg zu Ihrem Container von der Vorüberlegung bis zur Baugenehmigung begleiten. Sie erhalten kostenfrei ein Festpreisangebot für maximale Kostensicherheit. 

Gerne beraten wir Sie in einem kostenlosen Erstgespräch und informieren Sie über die Möglichkeiten eines Bauantrags mit Planeco Building. Kontaktieren Sie uns online!

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Braucht man für einen Container einen Bauantrag?

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Für einen Container brauchen Sie immer dann einen Bauantrag, wenn der Container dauerhaft aufgestellt werden soll und ein Gebäude derselben Dimension und Nutzung ebenfalls einen Bauantrag erfordern würde.

Wo dürfen Container aufgestellt werden?

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Container dürfen überall dort dauerhaft aufgestellt werden, wo ein Gebäude mit gleicher Nutzungsart und Größe auch zulässig wäre.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung für einen Containerbau?

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Eine Baugenehmigung für einen Containerbau wird von den Behörden je nach Verfahrensart zwei oder drei Monate nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen entschieden.