Anbauen

Einen Balkon anbauen – Schritt für Schritt zum Ziel

Von der Idee zum fertigen Balkon: Rechtliches und Technisches für Immobilienbesitzer.
Planeco Building
July 9, 2024
Lesezeit: 12 Min.

Schritt 1 – Ideen & Vorstellungen zum Balkon konkretisieren

Machen Sie sich Gedanke darüber, Ihr Wohnhaus um einen Balkon zu ergänzen? Sei es, um überhaupt Platz im Freien zu schaffen oder um beispielsweise Schlaf- und Kinderzimmer oder eine zusätzliche Wohnung mit einem kleinen Außenbereich auszustatten. Wird aus Ihrem Gedanken ein konkretes Vorhaben, steht an erster Stelle die Konkretisierung Ihrer Vorstellungen:

Lage und Größe – Wo soll wie viel Balkon angebaut werden?

Im ersten Schritt bedeutet das, Sie ergänzen den allgemeinen Wunsch nach einem Balkon um Überlegungen, wo dieser Balkon entstehen soll und wie viel Platz Sie sich darauf wünschen. Denn erst so wird aus dem Wunsch ein konkretes Vorhaben, das Sie im Folgenden weiter ausarbeiten und schlussendlich auch tatsächlich umsetzen können. 

Ihre Leitfragen dabei sollten sein:

  • Welcher Raum soll den Außenbereich erhalten?
  • Wie viel Fläche wird benötigt?
  • Bestehen Anforderungen an den Flächenzuschnitt, z.B. benötigen Sie eine Mindesttiefe für die Bestuhlung Ihres Balkons?

Diese Fragen führen Sie in Verbindung mit den bereits vorhandenen Gegebenheiten Ihres bestehenden Gebäudes rasch zu der pauschalen Frage der Machbarkeit.

Die Bauweise – Welcher Balkon passt du mir?

Technisch machbar ist heute fast alles. Die eigentlichen Fragen lautet daher:

  • Welcher Balkon kommt Ihren Bedürfnissen und Ihren Vorstellungen bestmöglich entgegen? 
  • Welcher Balkon lässt sich darüber hinaus auch an Ihrem Gebäude mit angemessenem Aufwand & Kosten errichten?

Die primäre Entscheidung ist die der tragenden Konstruktion. Ist Ihr Gebäude tragfähig und in der Lage, auch die hinzukommende Konstruktion zu bewältigen, können Sie Ihren Balkon nachträglich anbauen ohne Stützen. Das hält den darunter liegenden Bereich frei von jeglichen Beeinträchtigungen.

Fordert die Statik dagegen Eingriffe in das Gebäude, lässt sich ein Balkon nachträglich anbauen mit Stützen. Nun steht dieser frei und nutzt Ihr Haus lediglich zum „Anlehnen“. 

Welche Konstruktion die „Richtige“ ist, wird vorwiegend technisch entschieden. Andererseits können auch weitere Wünsche Ihre Entscheidung beeinflussen. Wollen Sie einen Balkon anbauen mit Treppe in den darunter liegenden Garten anbauen, erscheint der aufwändige Verzicht auf Stützen zumindest fragwürdig.

Das Material – Wie soll der Balkon beschaffen sein?

Die zweite zentrale Frage ist die des Materials. Holz, Metall oder die Kombination aus beiden ist heute beinahe Standard. 

Aber auch Beton und sogar Kunststoffverbundteile können Möglichkeiten sein, nicht nur technisch leistungsfähig, sondern auch optisch Ihren Vorstellungen entsprechend zu bauen.

Hinweis: Häufig verfügen ausführende Unternehmen bereits über eine Fülle an Referenzobjekten. Diese können Ihnen sowohl gestalterische Ideen als auch wichtige Hinweise zur technischen Machbarkeit von Balkonlösungen bieten. Gerade Sonderfälle wie Nischen, Ecksituationen und andere individuelle Gegebenheiten finden so rasch eine angemessene und gute Lösungsidee.

Schritt 2 - Das Baurecht zum Balkonanbau klären

Haben Sie nun eine konkrete Vorstellung, wie Sie Ihren Balkon anbauen wollen, sollten Sie als Schritt 2 die rechtlichen Themen rund um das geplante Bauwerk prüfen. Da Ihr neuer Balkon eine bauliche Anlage darstellt, unterliegt diese dem öffentlichen Baurecht. Dieses regelt sowohl Inhaltliches rund um den Balkon als auch die Frage eines möglichen baurechtlichen Verfahrens.

Google Logo Review

Die baurechtlichen Anforderungen an Balkone

Inhaltlich bemüht Ihr Balkonanbau baurechtlich vor allem zwei Fragestellungen: Der Lage auf dem Baugrundstück und den Abstandsflächen. 

Schreibt ein Bebauungsplan ein Baufenster vor, darf der Balkon ohne anderslautende Festsetzung nur innerhalb dieses Baufensters errichtet werden. 

Gleichzeitig muss er als oberirdisches Bauwerk Abstandsflächen zur Grenze und zu anderen Bauwerken einhalten, sofern er nicht im Einzelfall unter eine von mehreren, in den einzelnen Bundesländern regelmäßig vorhandenen Erleichterungsmöglichkeiten fällt. 

Die Frage der allgemeinen Zulässigkeit auf einem Baugrundstück ist dagegen nicht von Bedeutung, da ein Balkon immer eine Nebenanlage zum Hauptgebäude, also beispielsweise zu Ihrem Wohnhaus, an dem er errichtet werden soll, darstellt. Ist Ihr Wohnhaus zulässig, ist immer auch der Balkon als Nebenanlage zulässig.

Bauantrag & Genehmigungspflicht für den Balkon oder nicht?

Als Bauwerk unterliegt ein Balkon der Grundsatzregelung einer jeden Bauordnung und ist damit verfahrenspflichtig. Sie brauchen beim Balkon Anbauen eine Baugenehmigung. Zwar bieten die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer zahlreiche Erleichterungen für untergeordnete Baumaßnahmen. Da ein Balkon auf Grund seiner Höhe und seiner Lage außerhalb des bisherigen Gebäudeumrisses aber immer die Frage der auch für die Nachbarn relevanten Abstandsflächen aufwirft, gibt es für den Anbau eines Balkons aktuell nirgends eine völlige Verfahrensfreiheit.

Sofern Ihr Balkon aber alle Vorschriften einschließlich die Regelungen eines vorhandenen Bebauungsplans einhält, profitiert er in vielen Bundesländern von der Möglichkeit der Verfahrensfreistellung.

Wichtig: Bei von der Verfahrenspflicht freigestellten Vorhaben müssen bei dem zuständigen Bauamt trotzdem vollständige Bauantragsunterlagen inkl. Bauzeichnungen eingereicht werden. Im Rahmen dieses sogenannten Kenntnisgabeverfahrens darf dann jedoch nach Ablauf einer Wartezeit für mögliche Einwände gebaut werden.

Schritt 3 – Unterlagen für den Bauantrag erstellen lassen & Balkon umsetzen

Der Ablauf

Sobald Ihre Vision eines neuen Balkons Gestalt annimmt, wird ein planvorlageberechtigter Architekt oder Ingenieur für die Zusammenstellung der Unterlagen für die Behörde erforderlich. Der Architekt wird mit Ihnen gemeinsam die Idee schärfen, gegebenenfalls optimieren und in eine realisierbare Planung überführen. 

Dafür nutzt er alle Unterlagen, die Sie zu Ihrem Gebäude, aber auch darüber hinaus zu eventuellen Bebauungsplänen, einem bereits ins Auge gefassten Balkontyp etc., vorliegen haben. Sollten keine Bestandspläne vorhanden sein, können auch Dokumente aus dem Archiv des Bauamtes angefragt werden.

Entspricht der Entwurf des Architekten Ihren Vorstellungen, entsteht daraus die Genehmigungsplanung. Zusammen mit den erforderlichen Formularen bildet sie den Bauantrag, den Ihr Architekt in Ihrem Namen oder Sie bei der Gemeinde oder direkt bei der Baurechtsbehörde einreichen. Ist Ihr Antrag baurechtlich geprüft, erhalten Sie die Baugenehmigung und dürfen Ihren Balkon nun tatsächlich anbauen.

Die Dauer – Bearbeitungszeiten und Fristen

Normalerweise benötigt ein erfahrener Architekt für Ihren Bauantrag rund 3 bis 4 Wochen. Liegt dieser vollständig bei der Behörde vor, entscheidet sie in Abhängigkeit vom Verfahren innerhalb von 2 oder 3 Monaten über Ihre Genehmigung. 

Nutzen Sie die Möglichkeit der Verfahrensfreistellung, ist die Wartezeit nach Vorlage der Unterlagen ungleich kürzer und Sie dürfen in den meisten Bundesländern bereits nach zwei Wochen mit dem Bau beginnen.

Balkon anbauen: Die Kosten im Check

Die Kosten Ihres Balkons selbst sind so individuell, wie Ihr eigentliches Bauvorhaben. Sie hängen stark von Dimension und Bauweise, sowie von den Rahmenbedingungen zum Gebäude, zur Lage und zur Baustelle ab. 

Recht gut beziffern lässt sich dagegen der Aufwand für den Bauantrag. Hier sollten Sie sich für die Architektenleistungen auf eine Größenordnung um die 1.500 bis 2.000,- Euro zuzüglich Steuern einstellen. 

Hinzu kommt die Genehmigungsgebühr beim Bauamt. Da die Genehmigungsgebühren im Zusammenhang mit den Baukosten entstehen, resultiert aus einem Balkonanbau meist nicht mehr als die Mindestgebühr von wenigen hundert Euro.

Balkone anbauen mit Planeco Building

Wenn Sie einen oder mehrere Balkone nachträglich anbauen und somit ein bestehendes Gebäude verändern möchten, wird fachliche Unterstützung notwendig. Unabhängig davon, wie konkret Ihre Vorstellungen bereits sind, muss der Balkonanbau vor allem den Vorschriften des öffentlichen Baurechts entsprechen, wofür meist die Erstellung von Bauantragsunterlagen notwendig wird. 

Sie erhalten bei Planeco Building einfach, schnell und transparent die individuelle Unterstützung, die Sie für Ihren Balkon Anbau benötigen. Sei es eine initiale Machbarkeitsprüfung, fachliche Beratung zur Lösungsfindung, das Erstellen des Bauntrantrages für die Genehmigung oder statische Berechnungen. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Architekten und erfahrenen Fachingenieuren für Sie da. Kontaktieren Sie uns online und erhalten Sie ein individuelles Angebot zum Festpreis, um Ihren Balkon erfolgreich in die Realität umzusetzen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Braucht man beim Anbauen eines Balkons eine Genehmigung?

arrow icon

Für einen Balkon brauchen Sie in den meisten Fällen eine Baugenehmigung, da der neue Baukörper vor das bestehende Haus tritt und somit unter anderem auch abstandsflächenrechtlich relevant wird.

Wie viel kostet ein Balkonanbau?

arrow icon

Beim Anbau eines Balkons hängen die Kosten für die Errichtung stark vom individuellen Balkon ab. Für die Genehmigung sollten Sie sich auf rund 1.500 bis 2.000,- Euro zuzüglich Steuern und behördlicher Gebühren einstellen.

Wer erstellt den Bauantrag für den nachträglichen Anbau eines Balkons?

arrow icon

Bauanträge erstellen dürfen nur planvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure.