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Braucht eine Außentreppe einen Bauantrag?

Außentreppen aus Sicht des öffentlichen Baurechts – Pflichten, Strafen, Abläufe und Hinweise!
Planeco Building
July 14, 2024
Lesezeit: 12 Min.

Die Außentreppe aus Sich der Baurechts: Außentreppe vs. Treppenraum

Sie denken darüber nach, eine Außentreppe an Ihrem Haus anzubauen? Das deutsche Baurecht unterscheidet zwischen einer „echten“ Außentreppe und einem Anbau an das Gebäude mit einer Treppe darin.

Steht das Treppenbauteil ganz klar im Vordergrund und wird lediglich teilweise von Wänden oder einem Dach „eingerahmt“, erkennt das öffentliche Baurecht eine Außentreppe. 

Wird die Treppe vollständig von Wänden und Dach umschlossen und an das Hauptgebäude angebunden, entsteht ein so genannter Treppenraum. Dieser muss deutlich mehr rechtliche und technische Anforderungen erfüllen als die (offene) Außentreppe.

Baugenehmigung für eine Außentreppe: ja oder nein?

Die Rechtslage ist eindeutig: Wenn Sie eine Außentreppe am Haus anbauen wollen, brauchen Sie immer eine Baugenehmigung und damit auch einen Bauantrag. Zwar sind untergeordnete Bauteile in den einzelnen Bauordnungen der Bundesländer von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Allerdings stellt eine Außentreppe für die Erschließung des eigentlichen Gebäudes immer einen Teil desselben dar und fällt damit als „Teil der Hauptanlage“ ebenfalls unter die Verfahrenspflicht.

In einigen Bundesländern kann eine Außentreppe unter die so genannte Genehmigungsfreistellung fallen. In diesem Fall findet zwar keine förmliche Prüfung und Genehmigung statt. Trotzdem müssen alle relevanten Bauantragsunterlagen beim Amt vorgelegt werden. Nach Ablauf einer Wartefrist dürfen Sie Ihre Außentreppe dann ohne Genehmigung errichten.

Die Außentreppe ohne Bauantrag – Welche Strafen drohen?

Entscheiden Sie sich für die Errichtung einer Außentreppe ohne notwendige Baugenehmigung, kann die zuständige Behörde Ihre gegebenenfalls noch laufende Baumaßnahme stoppen und einen nachträglichen Bauantrag einfordern. Das Einschreiten der Baurechtsbehörde kann ebenfalls eine Begutachtung vor Ort nach sich ziehen, bei der der Sachverhalt näher eingestuft wird.

Der Bau ohne Genehmigung ist auch bekannt als "Schwarzbau", welcher bei Außentreppen mit Bußgeldern zu Buche schlägt. Die Höhe der Bußgelder für den illegalen Anbau einer Außentreppe kann stark variieren. Mit mehreren hundert bis wenige tausend Euro Strafe sollten Verantwortliche auf jeden Fall rechnen. Die Kosten einer "nachträglichen" Baugenehmigung sind damit immer deutlich höher als der rechtskonforme Weg über den Bauantrag von Anfang an.

Sollte die Treppe in Ihrer errichteten Form aber keine Aussicht auf Genehmigung haben, droht im schlimmsten Fall die Anordnung des Rückbaus. Das wirkt sich natürlich auch auf die Nutzung aus, die Sie mit dieser Treppe erschließen wollten, wie beispielsweise eine separate Wohneinheit, welche ohne den separaten Zugang ebenfalls nicht genutzt werden dürfte. Dadurch können die Gesamtkosten überproportional hoch ansteigen. Ein Architekt zu Beginn hinzuzuziehen lohnt sich für Bauherren immer!

Worauf kommt es bei der Genehmigung einer Außentreppe an?

Damit Ihre Außentreppe am Haus ohne Verzögerung zum Erfolg wird, sollten Sie einige wesentliche Dinge rund um den Bau wissen:

Das Genehmigungsverfahren für Außentreppen

Ein Bauantrag muss immer von einer planvorlageberechtigten Person, normalerweise einem Architekten, erstellt werden. Dieser prüft gemeinsam mit Ihnen alle rechtlichen Vorgaben und stellt die nötigen Unterlagen und Formulare zusammen.

Hilfreich sind für den Architekten dabei alle Unterlagen, die Sie zu Ihrem Gebäude besitzen, also Bestandspläne, frühere Genehmigungen und Informationen zu möglichen Baulasten zu Ihrem Grundstück.

Ist der Antrag eingereicht, beteiligt die bearbeitende Baurechtsbehörde alle möglicherweise ebenfalls betroffenen Fachämter, die Gemeinde und die Nachbarn. Deren Einwände und Auflagen werden ebenso geprüft, wie alle baurechtlichen Vorschriften rund um Ihre geplante Außentreppe.

Ist die Prüfung abgeschlossen, erhalten Sie Ihre Baugenehmigung und dürfen mit der Umsetzung beginnen.

Empfehlung: Auch wenn der Bau Ihrer Außentreppe erst nach Erteilung der Baugenehmigung möglich ist, lohnt es sich, sich schon im Rahmen der Planung für ein konkretes Modell zu entscheiden. Außentreppen werden meist im Werk fertig produziert und vor Ort nur noch aufgestellt. Finden sich die exakten Eigenschaften Ihrer ausgewählten Treppe bereits im Bauantrag wieder, vermeiden Sie rechtliche Komplikationen durch eine von der Genehmigung abweichende Ausführung.

Unterlagen für Ihren Bauantrag zur Außentreppe

Auch für eine einfache Außentreppe fallen alle einschlägigen Unterlagen an, die es für einen Bauantrag braucht:

  • Bauzeichnungen
  • Lageplan mit Darstellung der Abstandsflächen
  • Baubeschreibung
  • Bauantragsformulare

Ihr Architekt trägt die Verantwortung, alle Unterlagen vollständig und inhaltlich richtig zu erstellen, um diese beim Amt vorzulegen.

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Fristen und Dauer eines Bauantrags für Außentreppen

Je nach Bundesland und durchzuführendem Verfahren liegt die Zeit vom Einreichen bis zur Genehmigung Ihres Bauantrags bei 2 oder 3 Monaten ab dem Moment, an dem vollständige Unterlagen beim Amt vorliegen. Davon entfällt der erste Monat auf die Anhörung der Fachstellen und Nachbarn und die Restzeit auf die Prüfung durch die Baurechtsbehörde.

Nehmen Sie die Genehmigungsfreistellung für sich in Anspruch, reduziert sich die Zeit ab Vorlage der Unterlagen beim Amt deutlich. Je nach Bundesland müssen Sie nun lediglich 2 oder 4 Wochen warten, bevor Sie ohne weiteres Handeln des Amts mit dem Bau beginnen dürfen.

Baurechtliche Fallstricke und Herausforderungen, wenn Sie eine Außentreppe am Haus anbauen

Die wohl wichtigsten rechtlichen Fragestellungen beim Bau einer Außentreppe sind die Lage auf dem Baugrundstück und die einzuhaltenden Abstandsflächen.

Weist ein Bebauungsplan ein Baufenster auf, in dem gebaut werden darf, muss auch die Außentreppe in dieser überbaubaren Fläche liegen. Soll sie außerhalb errichtet werden, ist dafür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Diese Befreiung prüft und erteilt die Behörde im Rahmen des Bauantrags.

Als Teil des Hauptgebäudes muss auch eine Außentreppe Abstandsflächen von der Grundstücksgrenze und anderen Gebäuden auf demselben Grundstück einhalten. Diese Abstandsflächen ergeben sich aus der Dimension und hier vor allem der Höhe des Treppenbauwerks.

Ihr Architekt prüft im Rahmen der Genehmigungsplanung diese Abstandsflächenthematik und klärt etwaige Abstandsflächenverstöße schon vor Einreichung des Bauantrags mit der Behörde auf ihre Machbarkeit hin ab.

Die Genehmigung Ihrer Außentreppe mit Planeco Building

Fazit: Selbst wenn Sie „nur“ eine Außentreppe vom Balkon in den Garten errichten oder das neu ausgebaute Dachgeschoss von außen erschließen wollen, ist eine Genehmigung notwendig. 

Einen Bauantrag für die Genehmigung Ihrer Außentreppe erhalten Sie von Planeco Building zum Festpreis. Einfach, schnell und preiswert begleiten Sie unsere fachlich spezialisierten Architekten bei der Erstellung und Einreichung Ihrer Unterlagen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Braucht man für eine Außentreppe einen Bauantrag?

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Für eine Außentreppe brauchen Sie grundsätzlich einen Bauantrag. Welche Verfahrensart durchgeführt werden muss, variiert je nach Bundesland, nach Treppe und nach Gebäude, an dem die Treppe errichtet wird.

Welche rechtlichen Fragen stehen bei einer Außentreppe im Vordergrund?

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Bei der Planung einer Außentreppe geht es vor allem um die Lage auf dem Baugrundstück und die Abstandsflächen. Beide Themen prüft ein Architekt schon vor Antragstellung und sorgt dafür, dass Ihre Planung Aussicht auf eine Genehmigung hat.

Wer darf den Bauantrag für eine Außentreppe erstellen?

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Für einen Bauantrag brauchen Sie einen Planvorlageberechtigten. Das ist meist ein Architekt, kann aber auch ein Bauingenieur mit entsprechender Listeneintragung beider Ingenieurskammer sein.